Hallenturnier: ATSV lädt zum „2G-Budenzauber“

Trainer Matthias Nagel und der Ahrensburger TSV wollen zwei Hallenfußballtuniere durchführen.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

In Hamburg (Wandsbeker TSV Concordia) und im Kreis Pinneberg (VfL Pinneberg, SV Halstenbek-Rellingen) wurden in den vergangenen Wochen angesichts der steigenden Corona-Zahlen und der schärfer werdenden Beschränkungen mehrere Hallenturniere abgesagt, die sich bis zum Januar 2020 eine schöne Tradition erworben und großer Beliebtheit erfreut hatten. Im Kreis Stormarn könnte es dagegen zu Beginn des neuen Jahres zum „Budenzauber“ kommen, denn die Verantwortlichen des Ahrensburger TSV (Landesliga 3) halten an der Durchführung ihres Hallen-Kicks fest: „Sofern es die Rechts- beziehungswese Verordnungslage am Sonnabend, 8. Januar 2022 gestattet, erwarten wir Euch wieder zum Budenzauber der Extraklasse.“

Zwei Tage nach dem Dreikönigstag soll zunächst um 10 Uhr der „3. SchlossMedia Ahrensburg-Cup“ und um 16 Uhr der „6. Stadtwerke Ahrensburg-Cup“ beginnen. An beiden Turnieren sollen jeweils zwölf Mannschaften teilnehmen, die zwar noch nicht bekanntgegeben wurden – dennoch versprachen die ATSV-Verantwortlichen: „Die beiden Teilnehmerfelder versprechen wiederum spektakulären Hallenfußball vom Allerfeinsten.“ Bedauerlich ist, dass bei beiden Turnieren nur Menschen Zutritt zur Halle erhalten werden, die gegen das Corona-Virus geimpft oder von der Krankheit genesen sind – dies kann den Turnierorganisatoren aber niemand vorwerfen, denn diese Regelung ist für Hallensportveranstaltungen in Schleswig-Holstein bedauerlicherweise seit Montag, 22. November zwingend vorgeschrieben.

In der Ankündigung der Ahrensburger hieß es: „Unser aller Gesundheit liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden und müssen wir am Turniertag ein strenges Hygienekonzept nach 2G anwenden.“ Hierzu gaben sie noch folgende Hinweise: „Durchmischungen der unterschiedlichen Personengruppen sind am Veranstaltungsort nicht zu verhindern, insofern ist der Ahrensburger TSV (Veranstalter) gezwungen, ein durchgängig einheitliches Konzept (‚2G‘) für alle Personengruppen anzuwenden, welches im Einklang mit der aktuellen Rechts-/Verordnungslage des Bundeslandes Schleswig-Holstein steht.

Ausnahmslos allen Personengruppen kann der Zutritt in die Veranstaltungshalle nur dann gewährt werden, sofern die ‚2G-Kriterien‘ (Geimpft/Genesen) nachweislich erfüllt sind. Der Veranstalter wird daher bei jeder einlassbegehrenden Person auf die Vorlage eines entsprechenden Nachweises [Impfnachweis/Genesenennachweis] bestehen. Personen, welche die Erfüllung der ‚2G-Kriterien‘ nicht zweifelsfrei nachweisen können, wird kein Einlass gewährt. Sofern die ‚2G-Kriterien‘ zwar erfüllt sind, jedoch Corona-typische Symptome wie etwa Atemnot, Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust vorliegen, wird ebenfalls kein Einlass gewährt.

Es erfolgt bei Einlassgewährung in die Halle keine Kontaktdatenerfassung (Luca-App, Kontaktformular), da die aktuelle Rechts-/Verordnungslage in Schleswig-Holstein dies nicht vorschreibt. Eine Maskenpflicht besteht am Veranstaltungsort nicht. Die Veranstaltungshalle wird regelmäßig in den Spielpausen gelüftet.“

Abschließend gab es noch Hinweise für die teilnehmenden Mannschaften und Schiedsrichter:

„Jeder Mannschaft sowie den Schiedsrichter-Gespannen wird eine eigene Umkleidekabine zugeteilt (keine Kabinendoppelbelegungen).

Auf eine öffentliche Gruppenauslosung im Rockefeller Ahrensburg (Restaurant & Sportsbar) wurde dieses Mal bewusst verzichtet. Der Veranstalter hat die Gruppeneinteilungen im Dezember in Eigenregie vorgenommen und veröffentlicht diese dann, zusammen mit dem Spielplan, rechtzeitig vor dem Veranstaltungstag im Internet.“

(Johannes Speckner)

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