
Am 11. Oktober hatte der SV Lurup im Rahmen des elften Spieltages der Oberliga Hamburg eine 0:1-Niederlage gegen den HSV Barmbek-Uhlenhorst kassiert, Markus Hasenpusch erzielte das goldene Tor (56.). Viel härter als die Niederlage traf Lurup die Rote Karte gegen Gian Pierre Carallo, denn das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes sperrte den 30-Jährigen für eine Tätlichkeit am Schiedsrichter am 28. Oktober 2009 bis zum 19. März 2010.
Zur Erinnerung: Mittelfeldmann Carallo hatte Schiedsrichter Björn Krüger (von Eintracht Norderstedt) in der 84. Minute „nur“ die Hand auf den Arm gelegt, um mit ihm über eine Gelbe Karte, die sein Mitspieler Sebastian Sander für ein Foul bekommen hatte, zu reden. So legten die Luruper Berufung gegen das Sportgerichtsurteil ein, und am 18. November wurde diese vor dem HFV-Verbandsgericht verhandelt. Und unter dem Vorsitz von Thomas Zeißing wandelte das Verbandsgericht das Urteil gegen Carallo tatsächlich um: Der Spieler wurde für die Zeit vom 28. Oktober 2009 bis zum 27. Januar 2010 gesperrt, und die Sperre wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist endet am 30. November 2010.
Die deutliche Milderung der Strafe gegen Carallo begründete der Vorsitzende Richter Zeißing damit, dass Carallo, der nicht der Luruper Kapitän war, „zum Schiedsrichter ging und ihm die Hand auf den Arm legte, um auf sich aufmerksam zu machen“. Dieses Verhalten stellt zwar laut Rechts- und Verfahrensordnung eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter dar, laut Zeißing sei jedoch „von einem minder schweren Fall auszugehen“. In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es: „Unter Berücksichtigung aller Umstände hält das Verbandsgericht eine Sperre von drei Monaten für schuld- und tatangemessen. Eine Sperre von drei Monaten ist aber auch erforderlich, um nachhaltig auf den Spieler Carallo einzuwirken.“
Da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist Carallo ab sofort wieder spielberechtigt. Dies wurde in der schriftlichen Urteilsbegründung wie folgt erklärt: „Das Verbandsgericht ist in der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass das Verfahren und die bereits verbüßte Sperre bewirkt haben, dass der Spieler Carallo nicht wieder sportstrafrechtlich auffällig werden wird. Er war bisher sportstrafrechtlich nicht einschlägig vorbelastet.“ SVL-Coach Andreas Klobedanz könnte Carallo nun am Freitag, 27. November, im Gastsspiel beim Neuling Oststeinbeker SV erstmals wieder einsetzen. Und im Kampf um den Klassenerhalt können die Luruper, die momentan mt 14 Punkten Drittletzter sind, Carallo sicherlich gut gebrauchen! (JSp)