Oberliga: Auch Arminia zieht vor Verbandsgericht


Wie SportNord bereits berichtete, legte der FC Bremerhaven gegen die Nicht-Erteilung der Oberliga-Lizenz Beschwerde beim Verbandsgericht des Norddeutschen Fußball-Verbandes ein. Nun ging der SV Arminia Hannover, der Ende Mai einen Insolvenzantrag gestellt hatte, denselben Schritt.

Sowohl den Bremerhavenern als auch den Hannoveranern war vom Finanzausschuss des Nord-FV zwei Mal die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die kommende Oberliga-Saison abgesprochen worden. Sollte der FCB nun nachträglich noch eine Oberliga-Lizenz bekommen, müsste Arminia so oder so absteigen. Nur, wenn Bremerhaven als einziger übrig gebliebener Aufstiegsanwärter aus der Verbandsliga Bremen auch vom Verbandsgericht keine Oberliga-Lizenz bekommt, könnte Hannover - einen positive Entscheidung des Gerichts vorausgesetzt - in der Oberliga bleiben. Übrigens: Weil die Arminia-Verantwortlichen noch nicht alle Unterlagen eingereicht haben, wird erst am Montag oder Mittwoch der kommenden Woche über die Einsprüche der beiden Klubs entschieden, wie der Verbandsgerichts-Vorsitzende Siegfried Steffensen mitteilte.

Mit großer Spannung wartet auch der Oberliga-Drittletzte SV Henstedt-Rhen auf die Entscheidung des Verbandsgerichts. Nur, wenn weder Hannover noch Bremerhaven eine Oberliga-Lizenz bekommen, bleiben die sportlich abgestiegenen Rhener in der vierthöchsten Spielklasse - andernfalls müssten sie nach nur einem Jahr wieder in die Verbandsliga Schleswig-Holstein zurückkehren. Dies würde in Schleswig-Holstein einen Rattenschwanz an Absteigern nach sich ziehen: Für den TSV Bargteheide (aus der Verbandsliga in die Bezirksoberliga Süd), TSV Travemünde (aus der Bezirksoberliga Süd in die Bezirksliga Süd), NTSV Strand 08 II (aus der Bezirksliga Süd in die Kreisliga Ostholstein) und TSV Westfehmarn (aus der Kreisliga Ostholstein in die A-Kreisklasse Ostholstein) würde es dann ebenfalls jeweils eine Spielklasse nach unten gehen.

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