Kreisliga 4: Referee Mroch mit Klarstellung


Wie SportNord bereits berichtete, wurde das am 16. August abgebrochene Spiel zwischen Inter 2000 und dem FTSV Altenwerder III zwar vom Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes neu angesetzt, Inter 2000 aber zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt (siehe unten stehenden Link). Nun wandte sich Schiedsrichter Matthias Mroch (vom Rahlstedter SC), der die Partie geleitet und abgebrochen hatte, mit der Bitte an SportNord, die einzelnen Begründungen für die Geldstrafe einmal aufzulisten.

In der Urteilsbegründung wurden demnach folgende Punkte angeführt:
„‒ Falschausfertigung der Spielberichte
‒ Massives Bedrängen der Schiedsrichter durch Vereinsoffizielle
‒ Mangelnden beziehungsweise nicht vorhandenen Ordnungsdienst
‒ Unsportliches Verhalten (Rassistische Äußerungen) gegenüber dem Schiedsrichter-Team“


Matthias Mroch fügte hinzu: „Das Sportgericht stellte hierbei klar, dass ein derartiges Verhalten nicht geduldet wird, jedoch in Anbetracht der Gesamtsituation ein Spielabbruch dennoch nicht notwendig gewesen wäre.“

Dieses Sportgerichts-Urteil macht es den Schiedsrichtern für die Zukunft noch schwieriger, sollten sie in eine vergleichbare Situation geraten: Wann ist die Grenze dessen, was sie an Beleidigungen, Beschimpfungen und gegebenenfalls auch Bedrohungen, mehr oder weniger klaglos ertragen müssen, überschritten und ein Spielabbruch zu rechtfertigen?

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