Bezirksliga West: Verbandsgericht gibt NFC Recht


Am 27. September war die Partie des vierten Spieltages der Frauen-Bezirksliga West zwischen dem HEBC und 1. Norderstedter FC beim Stand von 2:1 nach 70 Minuten von Schiedsrichter Bodo von dem Knesebeck abgebrochen worden (SportNord berichtete). Am 13. Oktober wertete das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes die Partie mit 3:0 für den HEBC und verhängte Geldstrafen und Sperren gegen den NFC (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).

Daniela Krukowski, Erste Vorsitzende der Norderstedter, legte gegen die Geldstrafen wegen unsportlichen Verhaltens von Vereinsmitgliedern und der Betreuerin, die Spielwertung, die Geldstrafe wegen schuldhaft verursachten Spielabbruchs und die Ordnungsstrafe Berufung ein. Nach zwei Verhandlungen am 11. November und 18. November gab das Verbandsgericht unter dem Vorsitz von Thomas Zeißing der Berufung des Norderstedter Klubs teilweise statt und änderte das Urteil des Sportgerichts. So wurde NFC-Coach Horst Krukowski nur noch für die Zeit vom 13. Oktober 2009 bis 18. November 2009 gesperrt; vom Sportgericht war Krukowski eine Tätigkeitssperre bis zum 30. Juni 2010 auferlegt und dem Coach für diesen Zeitraum auch der Besuch der Spiele der Ersten Frauen-Mannschaft des NFC verboten worden.

Zudem hob das Verbandsgericht die Entscheidung des Sportgerichts über die Spielwertung und die Verhängung einer Geldstrafe wegen schuldhaft verursachten Spielabbruchs auf und verwies es zur erneuten Entscheidung an das Sportgericht zurück. Die Norderstedter hatten zunächst vollumfänglich gegen das Sportgerichts-Urteil Berufung eingelegt, diese dann aber in der mündlichen Verhandlung eingeschränkt auf die Entscheidungen über die Spielwertung, die Verhängung einer Geldstrafe wegen schuldhaft verursachten Spielabbruchs und gegen die Tätigkeitssperre des Trainers Krukowski. In der Schriftlichen Urteilsbegründung des Verbandsgerichts hieß es: „Nach umfangreicher Beweisaufnahme steht für uns zweifelsfrei fest, dass sich der Trainer Krukowski keiner Tätlichkeit gegenüber einer Spielerin von HEBC schuldig gemacht hat!“

In der Urteilsbegründung hieß es weiter: „Horst Krukowski hatte vielmehr mehrere Spielerinnen, die an einer Massenauseinandersetzung beteiligt waren, aus dem Pulk der Spielerinnen herausgezogen und zwar sowohl eine Spielerin von HEBC als auch mindestens eine Spielerin des Berufungsführers. Er wollte damit die Schlägerei zwischen den Spielerinnen beenden. Die ursprünglich vom Schiedsrichter geäußerte Ansicht, der Trainer habe die Spielerin gewürgt, wurde von ihm in der Verhandlung vor dem Verbandsgericht nicht mehr aufrechterhalten. Die vom Arzt attestierten Verletzungen der Spielerin korrespondieren auch nicht mit der von den Zeugen geschilderten Handlung des Trainers Krukowski. Die betreffende Spielerin von HEBC ist trotz Vertagung der Verhandlung nicht zur Verhandlung erschienen.

Nach diesen Erkenntnissen kam das Verbandsgericht zu folgendem Schluss: „Dem Trainer Krukowski konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Spielerin von HEBC gewürgt hat. Das Verhalten des Trainers Krukowski ist durch Nothilfe gerechtfertigt. Ein Notwehrexzess ist nicht gegeben!“ Negativ wurde es dem Coach ausgelegt, dass er während der Partie mehrmals gemeckert hatte: „Auf Grund der Aussage des Schiedsrichters steht aber fest, dass der Trainer Krukowski mehrfach vom Schiedsrichter wegen lautstark geäußerter Kritik an Entscheidungen ermahnt werden musste. Beleidigend wurde er nicht. Das Verbandsgericht hält für diese Unsportlichkeit eine Tätigkeitssperre für die Zeit vom 13. Oktober 2009 bis 18. November 2009 für schuld- und tatangemessen, aber auch für erforderlich, um nachhaltig auf den Trainer Krukowski einzuwirken!“

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung: „Das Verbandsgericht hält den Spielabbruch durch den Schiedsrichter für berechtigt. Nachdem es zu heftigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Zuschauern und Spielerinnen als auch zwischen Spielerinnen beider Mannschaften gekommen war, bestand für den Schiedsrichter keine Möglichkeit mehr, das Spiel fortzusetzen!“ Das Sportgericht war davon ausgegangen, dass der NFC dem Spielabbruch schuldhaft verursacht hat. Nun hieß es: „Dieses hat sich nach der vom Verbandsgericht durchgeführten Beweisaufnahme nicht bestätigt. Vielmehr ist nach Auffassung des Verbandsgerichts auch das Verhalten der Spielerinnen von HEBC für den Spielabbruch zumindest mit ursächlich. So hatte eine gefoulte Spielerin von HEBC als Reaktion eine unbeteiligte Spielerin des Berufungsführers geschlagen.“

Diese Spielerin lief dann zu den Zuschauern, wo sie durch eine Zuschauerin der Norderstedter, die eine verletzte NFC-Spielerin war, angesprochen wurde (SportNord berichtete). In der Urteilsbegründung wird die darauf folgende Szene wie folgt beschrieben: „Daraufhin griff ein Zuschauer von HEBC ein und es kam zu der Schlägerei zwischen den Spielerinnen.“ Das Verbandsgericht konnte nun allerdings keine abschließende Entscheidung über die Spielwertung (oder eine mögliche Neuansetzung) treffen, da dem Eimsbütteler Verein ansonsten bei einer eventuellen Verurteilung die Rechtsmittelinstanz genommen worden wäre. Deshalb hob der Vorsitzende Richter Zeißing das Urteil in diesen Punkten auf und verwies es zur erneuten Entscheidung an das Sportgericht unter dem Vorsitz von Christian Koops zurück. (JSp)

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