Aktuell: Saison-Abbruch in Sachsen-Anhalt – mit Aufsteigern


Nach den Saison-Abbrüchen im Hamburger Fußball-Verband (beschlossen am 4. März) und im Schleswig-Hosteinischen Fußballverband (10. März) hat nun erstmals auch ein Landesverband aus dem Bereich des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes die Spielzeit 2020/2021, die aufgrund der Corona-Beschränkungen seit Anfang November 2020 unterbrochen ist, vorzeitig beendet. Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt beschloss, den Punktspielbetrieb der Serie 2020/2021 im Herren-Bereich auf Landesebene abzubrechen. Betroffen davon sind die Verbandsliga Sachsen-Anhalt, in der der FC Einheit Wernigerode Spitzenreiter ist und die unter der Regionalliga Nordost sowie der Oberliga Nordost die sechsthöchste Spielklasse ist, und die darunter folgenden Ligen.

Ein entscheidender Unterschied zu den in Hamburg und Schleswig-Holstein getroffenen Regelungen ist, dass die aktuellen Tabellenführer der Landesspielklassen auf einen Aufstieg hoffen können. Sollte nämlich der NOFV einen Aufsteiger aus der Verbandsliga Sachsen-Anhalt in die Oberliga zulassen, soll der dadurch entstehende freie Platz in der aktuell 19 Teams umfassenden Verbandsliga neu besetzt werden. Infrage kämen dafür die Landesliga-Tabellenführer FSV Saxonia Tangermünde (Nord-Staffel) und SV Blau-Weiß Farnstädt (Gruppe Süd). Eine Etage tiefer können die Landesklassen-Erstplatzierten TuS Wahrburg, TSV Niederndodeleben, TSV Grün-Weiß Bregenstedt, SV Plötzkau 1921, Dessauer SV, ESG Halle und VfB Nessa auf einen Aufstieg hoffen.

Zur Erinnerung: Die HFV-Verantwortlichen hatten die Saison 2020/2021 komplett annulliert. Für den Fall, dass durch den Aufstieg eines Hamburger Oberligisten in die Regionalliga Nord und / oder Nichtmeldungen die Sollstärke einer Liga unterschritten werden würden, sollen die Teams nachträglich aufsteigen, die nach dem Abbruch der vergangenen Serie 2019/2020, die anhand der Quotienten-Regelung gewertet worden war, den Sprung in die nächsthöhere Spielklasse knapp verpasst hatten (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).


Hier der Wortlaut der Mittelung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt:

„Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hat auf der Vorstandssitzung am 15. März 2021 beschlossen, den Punktspielbetrieb der Spielzeit 2020/2021 im Herrenbereich auf Landesebene abzubrechen.

Aufsteiger in den Landesspielklassen gibt es nur, wenn der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) einen Aufsteiger aus der Verbandsliga vom FSA zulässt. Grundlage für den Aufstieg ist die dann vorliegende Tabelle nach Anwendung der Quotientenregel. Hier handelt es sich um die aufstiegsberechtigte Mannschaft und nicht um den Verbandsliga-Meister Sachsen-Anhalt.

Sollte dieses Szenario Anwendung finden, ist in den weiteren Spielklassen auf Landesebene genauso zu verfahren. Die ermittelten Staffelsieger können dann einen Antrag zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse beim Staffelleiter bis zum 31.05.2021 einreichen.

Absteiger werden in den Staffeln auf Landesebene grundsätzlich nicht ermittelt. Sollten Vereine aufgrund vereinsinterner Gegebenheiten dennoch den Wunsch haben, in die nächstniedrigere Spielklasse oder tiefer abzusteigen, so kann dieser Antrag formlos an den zuständigen Staffelleiter bis zum 31.05.2021 eingereicht werden.

Der Beschluss spiegelt auch das Meinungsbild der in einer Umfrage befragten Vereine der Spielklassen auf Landesebene wider. Von 122 Teilnehmern stimmten 90 Vereine für dieses Szenario. 23 Vereine lehnten ab und neun enthielten sich.

In Bezug auf die Beendigung der Saison 2020/2021 gibt es folgende Entscheidung zum Spielbetrieb der Herren auf Kreis- und Stadtfachverbandsebene: Sollten Aufsteiger auf Landesebene zugelassen werden und aus den Kreis- und Stadtfachverbänden ein Kreismeister bzw. eine aufstiegsberechtigte Mannschaft für die Saison 2020/2021 ermittelt werden können, so besteht die Möglichkeit, das Aufstiegsrecht in die Landesklasse wahrzunehmen.

Darüber hinaus hat der FSA-Vorstand die Regelungen der Wartefristen bei Vereinswechseln an die sich ergebenen Änderungen angepasst. Diese werden zeitnah auf der FSA-Homepage unter Satzung und Ordnungen in der Spielordnung des FSA zu finden sein.

Bei Rückfragen zu den Neuregelungen der Wartefristen stehen die zuständigen Mitarbeiter der FSA-Geschäftsstelle zur Verfügung.“

 Redaktion
Redaktion Artikel