Aktuell: 2G-Regel für Hallensport in Hamburg

Auch in die Hamburger Leichtathletik-Halle haben ab Sonnabend, 20. November nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

An den Hamburger Amateurfußballern ging der Kelch, sich zukünftig der 2G-Regel unterwerfen zu müssen, Gott sei Dank noch einmal vorbei. Der Hamburger Senat beschloss am Dienstag lediglich, dass an Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen zukünftig nur noch Menschen teilnehmen – und zuschauen – dürfen, die entweder gegen das Corona-Virus vollständig geimpft oder von der Krankheit genesen sind.

Betroffen davon sind unter anderem die Handballer. Wie beim Hambuger Fußball-Verband, so gehören auch dem Hambuger Handball-Verband zahlreiche Vereine aus Schleswig-Holstein an: Alle im Kreis Pinneberg beheimateten Teams sowie einige Vereine aus den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg nehmen am Hamburger Liga-Spielbetrieb teil. Für sie gilt nun das Kuriosum, dass in ihrer heimischen Halle die 3G-Regel gilt, sprich auch Menschen Zutritt haben, die einen aktuellen Corona-Test vorlegen können. Wenn sie aber zu Auswärtsspielen in der Freien und Hansestadt Hamburg antreten, bleibt die Hallentür nicht nur für Zuschauer, die nicht geimpft oder genesen sind, verschlossen, sondern auch für Spieler, die sich nicht impfen lassen möchten.

 

Folgende Mitteilung veröffentlichten die Verantwortlichen des Hamburger Handball-Verbandes dazu am Mittwoch auf ihrer Internet-Seite:

„Der Hamburger Senat hat am 16. November 2021 beschlossen, ab kommenden Sonnabend, 20. November 2021, eine 2G-Regelung für den Sport in geschlossenen Räumen zu erlassen. Dies betrifft auch den Trainings- und Spielbetrieb in Sporthallen auf Hamburger Stadtgebiet.

Der Hamburger Handball-Verband möchte den Spielbetrieb aufrechterhalten und fordert die Vereine deshalb auf, diese Regel im Spielbetrieb kurzfristig ab dem nächsten Wochenende umzusetzen.

Alle aktiv oder passiv am Spiel beteiligten Personen können bei Spielen auf dem Hamburger Stadtgebiet nur noch geimpft oder genesen am Spielbetrieb teilnehmen.

Zuschauer*innen dürfen die Halle nur geimpft oder genesen betreten.

Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, sind von dieser Regel ausgenommen.

Eine Ausnahme gilt zudem für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Heimvereine haben die Pflicht, Impfnachweise zu kontrollieren. Die Einsicht darf jedoch nicht dokumentiert werden. Um die Kontrolle der 2G-Nachweispflicht zu vereinfachen, können digitale Kontrollmöglichkeiten genutzt werden z. B. die App CovPassCheck vom Robert Koch-Institut.

Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Sobald die neue Landesverordnung veröffentlicht ist, werden wir die Vereine informieren und auch zeitnah das regionale Hygienekonzept des HHV anpassen. Dasselbe gilt, wenn in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ähnliche Regelungen erlassen werden.“

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