
Der MSV Hamburg hat, wie SportNord erst heute erfuhr, beim Hamburger Fußball-Verband Einspruch gegen die Wertung der 1:2-Niederage, die er am fünften Spieltag der Bezirksliga Ost gegen den ASV Bergedorf 85 II kassiert hatte, eingelegt. „Der Bergedorfer Janus Baranowski war nicht spielberechtigt“, erklärte MSV-Manager Torsten Strohmeyer.
Strohmeyer ergänzte: „Janus Baranowski hat zunächst am Mittwoch, den 15. August, für die Erste Mannschaft der Bergedorfer beim 2:0-Sieg in der dritten Runde des Oddset-Pokals beim TSV Sasel mitgewirkt. Am Freitag, den 17. August, ist er dann für das Reserve-Team gegen uns aufgelaufen. Die Spielordnung des HFV besagt aber, dass ein Akteur nach einem Pflichtspiel-Einsatz in einer Regional- oder Oberliga-Mannschaft erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder im Zweiten Team spielen darf!“
Strohmeyer ist sich „absolut sicher, dass das Spiel zu unseren Gunsten umgewertet wird“, was übrigens für die Mümmelmannsberger den Sprung vom sechsten auf den dritten Platz zur Folge hätte. Allerdings sagt der Manager des Landesliga-Absteigers auch: „Aus diesem Grund hat wohl noch nie ein Verein einen Protest eingelegt, und deshalb rauchen den Verbands-Verantwortlichen auch die Köpfe und die Sportgerichts-Verhandlung wurde erst für nächsten Mittwoch, wenn das Spiel schon über einen Monat zurückliegt, angesetzt ...“
Unter „Paragraph 17 – Festspielen“ heißt es in der Spielordnung des HFV:
„(4) Spielerlaubnis nach einem Einsatz in einer Regionalliga- oder Oberliga-Mannschaft
1. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Regional- oder Oberliga-Mannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateur-Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
Dieses gilt nicht für die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. In diesem Fall ist nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel in einer Regional- oder Oberligamannschaft der Amateur oder der Vertragsspieler nicht mehr für die anderen Amateurmannschaften seines Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.“