Aktuell: Neue Regelung bei Sperren


Bei der diesjährigen Klausurtagung der Mitglieder des Sportgerichts in der Sommerpause stand die Umsetzung der Rechts- und Verfahrensordnung, die auf dem Verbandstag des Hamburger Fußball-Verbandes beschlossen wurde, im Mittelpunkt. Die wichtigste Änderung ist folgende: Seit dem 1. Juli 2011 werden im Frauen- und Herren-Bereich eine Spielerin oder ein  Spieler für die Mannschaft, in welcher die Spielerin/der Spieler des Feldes verwiesen wurde, für eine bestimmte Anzahl an Pflichtspielen gesperrt.

Zu den Pflichtspielen gehören zum Beispiel Punktspiele, Pokalspiele sowie Ausscheidungs- und Relegationsspiele. Für alle anderen Mannschaft des Vereins und Freundschaftsspiele ist der Spieler/die Spielerin weiterhin bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gesperrt. Unbenommen von den Änderungen ist die bisherige Regel der automatischen Sperre nach einem Feldverweis: Hier sind die Spieler/innen weiterhin für zehn Tage beziehungsweise für ein Pflichtspiel automatisch gesperrt. Sperren, die über mehr als sechs Monate gehen, werden allerdings weiterhin nach Zeit ausgesprochen. In einer Pressemitteilung des Fußball-Verbandes erklärte Christian Koops, Vorsitzender des HFV-Sportgerichts „Wir haben damit eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Viele Strafen im März und April beinhalteten teilweise fünf bis sechs Spiele durch englische Wochen in kurzer Zeit, während in der Sommer- beziehungsweise Winterpause Strafen auf Zeit in komplett spielfreie Zeiten fielen!“

(JSp)

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