
Am Mittwochabend wurde die in der vergangenen Woche vertagte Verhandlung vor dem Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes bezüglich des Einspruchs, den der Ost-Bezirksligist gegen seine im Oddset-Pokal gegen den Hansa-Landesligisten Hamm United FC erlittene Erstrunden-Niederlage eingelegt hatte, fortgesetzt. Zur Erinnerung: Der HUFC hatte einen Neuzugang eingesetzt, der nach Meinung der Glinder nicht spielberechtigt war (siehe unten verlinkten Bericht).
Am Ende gab das HFV-Sportgericht dem Glinder Protest statt. „Obwohl wir im Recht sind haben wir, wie zu erwarten war, verloren“, so HUFC-Präsident Jörn Heinemann, der von „Rechtsbeugung pur“ sprach und sich ereiferte: „Der protokollführende Mitarbeiter des ‚beklagten‘ HFV (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist Uwe Ennuschat) nimmt an der Beratung des Sportgerichts teil – das ist unglaublich!“ Heinemann beteuerte nochmals: „Unser Online-Passantrag wurde komplett richtig ausgefüllt – der Fehler der HFV-Geschäftsstelle wurde aber uns angelastet.“ Auch dem Hammer „Antrag auf eine Aussetzung des Folgeverfahrens“ wurde nicht stattgegeben. „Das hohe Gericht hielt dies nicht für erforderlich“, so Heinemann, der dies als „eine Vorwegnahme der Entscheidung des Verbandsgerichts“ anprangerte und von einer „abgesprochenen Entscheidung gegen den HUFC“ sprach.
Die Hammer werden ihr Ausscheiden aus dem Pokal-Wettbewerb am „Grünen Tisch“ allerdings nicht akzeptieren: „Wir gehen davon aus, auch vor dem Verbandsgericht zu verlieren“, so Heinemann, der ankündigte: „Allerdings geht es dann vor ein Zivilgericht – unser Hauptsponsor hat die Kosten-Übernahme bereits zugesagt ...“