Oberliga: Die Auf- und Abstiegsregelung im Sommer


Carsten Pielke kann sich momentan über mangelnde Arbeit nicht beklagen: Beim Norddeutschen Fußball-Verband ist er für die Prüfung der Lizenz-Unterlagen für die kommende Saison in der Oberliga Nord, die mit Ausnahme des Meiendorfer SV alle aktuellen Oberligisten einreichten, zuständig. Dennoch nahm sich Pielke Zeit für ein Gespräch mit SportNord ...

"Wir haben die eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft", erklärt Pielke. Wenn Dokumente fehlten, wurden die Vereine aufgefordert, diese umgehend nachzusenden. Die sechs Reserve-Mannschaften von Bundes- und Regionalligisten werden vom NFV nicht unter die Lupe genommen. "Sie werden vom Deutschen Fußball-Bund gemeinsam mit ihrer Ersten Mannschaft geprüft", so Pielke, der somit vom VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, KSV Holstein Kiel II, FC St. Pauli II, VfL Osnabrück II und TSV Eintracht Braunschweig II keine Dokumente erhielt.

Auch die Mannschaften, die eine Regionalliga-Lizenz beantragt haben (aus der Oberliga sind dies neben der Wolfsburger und Hannoveraner Reserve der SV Eintracht Nordhorn, SV Wilhelmshaven 92 und BV Cloppenburg) sendeten ihre Unterlagen an den DFB. "Bekommen sie die Regionalliga-Lizenz, sind sie automatisch auch für die Oberliga zugelassen; beim Verbleib in der 4. Liga müssen sie uns die Attestierung des DFV vorlegen. Bei Nichterteilung der Drittliga-Lizenz können sie bei uns nachträglich noch eine Oberliga-Lizenz beantragen", so Pielke.

Alle anderen Vereine warten natürlich gespannt auf die Entscheidungen des NFV. Es ist kein Geheimnis, das man vor allem beim VfR Neumünster und SV Meppen zittert. Die Emsländer hatten im März den Gang zum Insolvenzrichter erst in letzter Minute vermeiden können und müssen einen rigiden Sparkurs fahren. Die Schwalestädter mussten im Vorsommer Insolventantrag stellen - wenige Tage, nachdem sie vom Verband die Lizenz erhalten hatten. Da das Insolvenzverfahren noch (!) nicht eröffnet wurde, steht der VfR nicht als Zwangsabsteiger fest, sondern könnte erneut die Lizenz erhalten - aber ob der Verband die eingereichten Unterlagen des VfR erneut für gut befinden wird? Zu diesem Thema mag sich Pielke natürlich nicht äußern, aber man darf gespannt sein ...

Abschließend warf Pielke gemeinsam mit SportNord noch einmal einen Blick auf die Auf- und Abstiegsregelung in der Oberliga ...

... Beim Aufstieg verhält es sich so, dass von den fünf Vereinen, die eine Regionalliga-Lizenz beantragt haben, die Mannschaft, die diese Lizenz auch erhält und sportlich am besten abschneidet, in die Regionalliga aufsteigt. Vermutlich ist dies der Oberliga-Meister - sollte dieser keine Drittliga-Lizenz erhalten, steigt der nächstplazierte Verein, der aufstiegsberechtigt ist, auf.

... Beim Abstieg wird's schon komplizierter. "Eigentlich gibt's fünf Regel-Absteiger", so Pielke. Je nachdem, wie viele Vereine aus der Regionalliga Nord in die Oberliga Nord absteigen (neben dem Hamburger SV II sind auch der SV Werder Bremen II und der BSV Kickers Emden noch mehr oder weniger stark gefährdet), könnte sich diese Zahl jedoch auf vier verringern oder sogar auf sieben (!) erhöhen. "Egal wie viele Absteiger aus der Regionalliga es gibt, wir erhöhen die Staffelstärke der Oberliga nicht auf 19 oder 20, das ist in der Spiel-Ordnung auch so festgehalten", stellt Pielke klar.

Diesbezüglich sind also vier verschiedene Fälle denkbar:

Fall 1:
0 Kein Verein steigt aus der Regionalliga Nord in die Oberliga Nord ab
1Ein Verein steigt aus der Oberliga Nord in die Regionalliga Nord auf
5 Fünf Vereine steigen aus den Verbandsligen in die Oberliga Nord auf
= 4Vier Vereine müssen aus der Oberliga absteigen, Platz 14 genügt zum Klassenerhalt
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