Kreisliga 8: Neuansetzung gestrichen, 0:3 für beide!


Das ist ein Hammer! Nachdem der Hamburger Fußball-Verband Mitte September eine Neuansetzung der am 15. August ausgefallenen und zunächst vom Spielausschuss für beide Teams mit 0:3 gewerteten Partie zwischen dem TSV Heist und dem FC Eintracht Rellingen verkündet und diese im DFB-Net für Sonntag, 5. Dezember, bereits festgesetzt hatte, entschied das HFV-Sportgericht am Mittwoch, die Partie nun doch für beide Teams als 0:3-Niederlage zu werten!

SportNord sprach daraufhin mit den Übungsleitern der beiden Teams ...


... TSV-Trainer Mirco Seitz erklärte:

„Zunächst hatten wir Mitte September eine E-Mail vom HFV bekommen, in der ganz klar stand, dass unser ausgefallenes Spiel gegen Eintracht Rellingen neu angesetzt wird. Darauf hat sich unser Obmann Andre Behncke dann auch bei der Verhandlung berufen – die Herren vom HFV entgegneten, dass diese E-Mail nur versehentlich herausgeschickt worden sei ... Die Aussage des Schiedsrichter-Beobachters, die er am eigentlichen Spieltag, nachdem das Schiedsrichter-Gespann nicht kam, getroffen und zunächst auch beim Verband wiederholt hatte, nämlich ‚Wir haben jetzt lange genug gewartet und müssen die Partie neu ansetzen‘, wurde von diesem Herren nun widerrufen. Er sagte vor dem HFV-Sportgericht: ‚Ich habe das nie gesagt!‘Daraufhin sagte Behncke: ‚Das ist eine Lüge!‘

Bei allem Ärger um diesen Schiedsrichter-Beobachter und die E-Mail vom HFV kann ich den Verband aber irgendwie auch verstehen: Ansonsten müsste es zukünftig ja immer dann, wenn der Schiedsrichter nicht kommt, eine Neuansetzung geben. Darauf, nur einen Verein zu bestrafen, wollten sich die Herren vom HFV nicht mehr einlassen – vermutlich weil sie mitbekommen hatten, dass wir uns mit Eintracht Rellingen darauf geeinigt hatten, dass der kampflose Verlierer des Hinspiels das Rückspiel gewinnen sollte ... Das Sportgericht sagte auch dass, wenn wir irgendeine Zuschauerin die Partie hätten anpfeifen und dann nach fünf Minuten abbrechen lassen, es eine Neuansetzung gegeben hätte ... Und dazu fällt mir gar nichts mehr ein – ich bin wirklich maßlos enttäuscht vom HFV!

Falls also in Zukunft wieder einmal der Schiedsrichter nicht kommen sollte, wüssten wir, wie wir uns verhalten müssten, um eine Neuansetzung zu erreichen – aber, ganz ehrlich: Das kann es doch nicht sein! Ich habe jedenfalls den Glauben an den Verband verloren. Wir haben jetzt die Möglichkeit, unseren Einspruch gegen die 0:3-Wertung zurückzuziehen, um unsere Protestgebühr zurückzubekommen. Und da die Herren vom HFV uns klar gemacht haben, dass sie sich definitiv nicht auf eine Neuansetzung einlassen, werden wir den Einspruch zurückziehen und sportlich die richtige Antwort geben. Wir haben uns am Donnerstag mit der Mannschaft zusammengesetzt und eingeschworen – wir werden uns die Punkte woanders holen, und wir werden sie auf jeden Fall holen!“


... Eintracht-Coach Christian Wentzin berichtete:

„Am Mittwoch hatte man uns für 19.15 Uhr zum Sportgericht in Jenfeld geladen, um noch einmal über unser ausgefallenes Gastspiel in Heist zu verhandeln. Bereits nach drei Minuten sagte man uns, dass die 0:3-Niederlage bestehen bleibt, weil es einen Paragraphen gibt, der das so vorsieht und man keinen Raum schaffen will für andere Begegnungen, die zukünftig ausgefallen und dann auch neu angesetzt werden müssten ... Damit ist diese Geschichte nun für uns erledigt: Wir werden keine weitere Kraft mehr in einen weiteren Einspruch investieren, denn wenn der HFV da nur mit bürokratischen Gedanken reingeht, hat es keinen Sinn. Es ist sehr schade für mein Team, das einen guten Lauf hat – und nun hat der Verband unseren direkten Konkurrenten ein Geschenk gemacht ...

Das Rückspiel gegen Heist wird für uns eine Partie wie jede andere auch sein, da gibt es keinen faden Beigeschmack, denn Heist ist ja keinesfalls der Begünstigte in diesem Theater, sondern genauso bestraft worden. Einen faden Beigeschmack hat die Geschichte weil der Schiedsrichter-Beobachter, der zwar nicht als Offizieller, aber in einer Funktion, bei der Partie war, uns ja quasi zum Abbruch drängte und ganz klar sagte, dass es eine Neuansetzung geben würde ... Das ärgert mich am meisten! Und es ist ebenfalls sehr kurios, dass uns zunächst vom Verband schriftlich eine Neuansetzung mitgeteilt wurde – diese Vorgehensweise ist wirklich nicht nachvollziehbar. Und natürlich fehlen uns die drei Punkte, das sieht man doch schon bei einem Blick auf die Tabelle!

Richtig aufregen würde ich mich, wenn uns diese drei Punkte am Ende der Saison fehlen, um vielleicht Meister oder Vizemeister zu werden. Jetzt ist es zumindest so dass wir ein Spiel mehr absolviert haben als unsere Verfolger und, wenn die Konkurrenten ihre Nachholspiele gewinnen, vom zweiten auf den vierten Platz abrutschen. Auch für Heist sind die drei kampflos verlorenen Punkte in einer so engen Staffel, wie es die Kreisliga 8 momentan ist, sehr ärgerlich! In Zukunft werden wir schlauer sein: Dann holen wir uns jemanden von der Straße und lassen ihn pfeifen, wenn kein Referee kommt. Die Herren vom Sportgericht sagten dass wir unseren Kapitän, einen Ex-Schiedsrichter, hätten pfeifen lassen sollen – aber er hätte kein Unparteiischer sein können und es hätte nur böses Blut gegeben!“


Kurios: Nachdem die Partie zwischen Heist und Eintracht Rellingen, die ursprünglich am Sonntag, 15. August, um 14 Uhr angepfiffen werden sollte, zwischenzeitlich im DFB-Net für Sonntag, 5. Dezember, 14 Uhr neu angesetzt worden war, steht dort nun: „Begegnung wurde verlegt auf den 15.08.2010, 15 Uhr“. Dort ist noch kein Ergebnis eingetragen – nach Ablauf der Einspruchsfrist wird dort aber, dann definitiv, eine 0:3-Niederlage für beide Teams stehen. Dabei beruft sich das HFV-Sportgericht auf folgenden Paragraphen der HFV-Spielordnung:


§ 34 Nichtantreten des Schiedsrichters

(1) Erscheint zu einem Pflichtspiel der angesetzte Schiedsrichter nicht oder scheidet der Schiedsrichter während des Spieles verletzungsbedingt aus, muss sich der Platzverein um einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter bemühen. Stehen mehrere anerkannte, neutrale Schiedsrichter zur Verfügung, haben sich die Spielführer auf einen von ihnen zu einigen. Kann eine Einigung nicht herbeigeführt werden, entscheidet das Los.

(2) Findet sich für die Spielleitung kein anerkannter, neutraler Schiedsrichter, müssen sich die Spielführer auf einen anerkannten Schiedsrichter einigen. Kann eine Einigung nicht herbeigeführt werden, entscheidet das Los.

(3) Steht weder ein anerkannter, neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter der beteiligten Vereine zur Verfügung, ist der Heimverein verpflichtet, einen Spielleiter (vgl. § 13 a SRO) zu stellen.

(4) Bei Einigung auf einen Ersatzschiedsrichter muss die Einverständniserklärung der beiden Spielführer vor Spielbeginn durch Unterschrift auf dem Spielberichtsformular bestätigt werden.

(5) Weigert sich eine Mannschaft, unter der Leitung eines nicht angesetzten aber nach den vorstehenden Regelungen ausgewählten Schiedsrichters zu spielen, wird dieses als Nichtantreten gemäß § 28 Abs. (3) gewertet.“


(JSp)

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