Aktuell: Weiter kein Amateurfußballspiel erlaubt

Am Freitag wurden weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Hamburg bekanntgegeben. Der rot-grüne Senat der Freien und Hansestadt Hamburg öffnet aber weiterhin zögerlicher, als die von CDU sowie FDP gebildete Landesregierung von Schleswig-Holstein. Denn während im nördlichsten Bundesland ab Montag, 31. Mai wieder bis zu 50 Personen unter freiem Himmel gemeinsam Sport treiben können (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link), dürfen in Hamburg ab Dienstag, 1. Juni, lediglich bis zu 20 Erwachsene gemeinsam Freiluft-Sport betreiben, ohne vorher einen Corona-Test absolvieren zu müssen – zu wenig, um ein Amateurfußballspiel durchführen zu können. Sollte es für die zweite Juni-Hälfte keine weitere Lockerung dieser Regelung geben, müssten die Verantwortlichen des Hamburger Fußball-Verbandes für das geplante Entscheidungsspiel zwischen den Nord-Regionalligisten FC Eintracht Norderstedt und FC Teutonia 05 um die Teilnahme an der Ersten Runde des DFB-Pokals der kommenden Saison entweder eine Sondergenehmigung beantragen, oder die Partie auf einem Sportplatz in Schleswig-Holstein stattfinden lassen.

Erfreulich ist, dass Kinder bis 14 Jahre unbegrenzt unter freiem Himmel Sport treiben dürfen. Unter dem Hallendach können sich bis zu zehn Erwachsene gemeinsam sportlich betätigen, müssen sich allerdings zuvor einem Corona-Test unterziehen. Kinder können auch drinnen unbegrenzt und ungetestet Sport treiben. Fitness-Studios dürfen wieder öffnen, sofern sie einen Abstand von 2,50 Metern zwischen den einzelnen Aktiven garantieren können. Erlaubt ist eine Person pro zehn Quadratmeter.

Auch Schwimmkurse für Kinder sind wieder möglich: Während die Freibäder bereits am Wochenende 29./30. Mai – wenn hoffentlich auch das Wetter gut sein wird – wieder öffnen, ist eine Öffnung der Hallenbäder erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Sportveranstaltungen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden. Allerdings ist dies an strenge Bedingungen geknüpft: Jeder Besucher muss einen negativen Corona-Test vorlegen, eine Maske tragen und einen festes Sitzplatz einnehmen. Zudem muss der Veranstalter eine Nachverfolgung der Kontakte sicherstellen.

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