Aktuell: Spielbetrieb in Mecklenburg nur noch freiwillig

Trainer Heiner Bittorf und der SV Pastow haben ihr für Sonnabend, 27. November geplantes Spiel beim Malchower SV 90 abgesagt.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Angesichts der verschärften Corona-Beschränkungen, die unter anderem das 2G-Modell für die Nutzung von Innenräumen und Zuschauer vorsieht, haben die Verantwortlichen des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern auf einen freiwiligen Spielbetrieb umgestellt. Daraufhin wurden in der Verbandsliga Mecklenburg-Vorpommern fast alle Partien, die für dieses Jahr noch geplant waren, von den Offiziellen der Vereine abgesagt. Stand jetzt wird lediglich noch der Güstrower SC den FC Anke Wismar empfangen (Freitag, 3. Dezember) und der FC Schönberg 95 die Güstrower erwarten (Sonntag, 12. Dezember).

 

Hier der Wortlaut der Mitteilung des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern:

„Spielbetrieb wird auf freiwilliger Basis fortgesetzt

Mecklenburg-Vorpommern hat abermals auf die dynamische Entwicklung der Coronapandemie reagiert. In Anbetracht der steigenden Zahlen in allen zur Bewertung der Lage relevanten Bereichen wurde die Coronaverordnung zum 25. November erneut angepasst. Vornehmlich für Innenräume wurden die Maßnahmen bzw. Regelungen je nach Warnstufe nochmals verschärft. Das betrifft mit der Einschränkung des Zutritts u.a. von Umkleideräumen nunmehr auch den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball.

Der Landesfußballverband (LFV) hat daraufhin beschlossen, den Spielbetrieb auf Landesebene in sämtlichen Altersklassen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit fortzusetzen. Demnach können Vereine bzw. Mannschaften, die eine Spielteilnahme unter der Voraussetzung von 2G- bzw. 2G plus-Regelungen nicht gewährleisten können oder wollen, ihre anstehenden Partien mit einer Frist von 48 Stunden absagen. Für die angesetzten Freitagsspiele am 26. November 2021 wird diese Frist auf 24 Stunden verkürzt. Diese Option steht unabhängig von den vorhandenen Ausnahmeregelungen in Sachen 2G bzw. 2G plus für unter 18-Jährige auch im Nachwuchs zur Verfügung. Sofern sich im Vorfeld kein Spielpartner im Rahmen der Frist für eine Absage entscheidet, findet die jeweilige Begegnung wie geplant statt.

Die Empfehlung gilt ausdrücklich auch für die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände, die im Rahmen ihrer Eigenständigkeit allerdings auch anderweitige Regelungen treffen können.

„Wir befürworten als Landesfußballverband die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Die neue Verordnungslage lässt dies für den Amateurfußball an der frischen Luft auch grundsätzlich zu. Wir respektieren allerdings ebenso die Besonderheiten, die Vereine oder Mannschaften mit Blick auf die eigene Situation und aktuellen politischen Entscheidungen daran hindern können, regulär am Spielbetrieb teilnehmen. Das wird daher auch ohne weitere Sanktionen toleriert“, erklärt LFV-Präsident Joachim Masuch. Er fügt zusätzlich an: „Wir appellieren an all unsere Vereine und Mitglieder, die gültigen behördlichen Vorgaben auch weiterhin vor Ort umzusetzen. Das ist unser aller Beitrag, um die Aufrechterhaltung des Spiel- und vor allem des Trainingsbetriebes zu gewährleisten."

Sebastian Turowski, LFV-Geschäftsführer und Leiter des Coronakrisenstabs, sagt: „Es soll keinem Verein auf Grundlage der kurzfristig geltenden Einschränkungen ein Nachteil entstehen. Das war eine klare Maßgabe, die mit der freiwilligen Fortsetzung auch erfüllt wird."

Als maßgebliche Werte für die zu Rate gezogenen Warnstufen auf der viergeteilten Ampel werden dabei weiterhin die Hospitalisierungsinzidenz (Einlieferung ins Krankenhaus je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) als führender Faktor sowie die Infektionsinzidenz (nachgewiesene Infektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) und die Auslastung der Intensivstationen zu Grunde gelegt. Eine Neuerung ist, dass bei ungleichen Warnstufen in den einzelnen Regionen (Landkreise oder kreisfreie Städte) und dem gesamten Bundesland jeweils die höhere Warnstufe greift.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 25. November. Mecklenburg-Vorpommern wird sich dann nach aktuellem Stand in der Warnstufe 3 („orange“) befinden, einige Regionen sogar schon in der Stufe 4 („rot“).

Während das eigentliche Training bzw. Spiel auf dem Fußballplatz an der frischen Luft für die aktiven Kicker:innen selbst bis zur höchsten Warnstufe 4 („rot“) keine Einschränkungen vorsieht, ändert sich dies mit einen Blick auf die (in der Regel notwendige) Nutzung von Umkleidekabinen oder anderweitigen Räumlichkeiten im Inneren. Hierfür gelten laut Auskunft des für den Sport zuständigen Sozialministeriums ab dem 25. November konsequent die Vorgaben für Innenräume. In Stufe 1 („grün“) greift demnach die 3G-Regel, ab Stufe 2 („gelb“) die 2G-Regel für Erwachsene und ab Stufe 3 („orange“) die 2G plus-Regel für Erwachsene bzw. die 2G-Regel für Personen unter 18 Jahre.

Ausgenommen davon sind Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren, die unter anderem im Rahmen der regelmäßigen Testung in Schulen die verschärften Zugangsvoraussetzungen mit einer zunächst bis Jahresende gültigen Ausnahmeregelung erfüllen.

Mit Blick auf die Austragung von Trainingseinheiten bzw. Freundschafts- oder Pflichtspiel vor oder mit Publikum gelten für den Amateurfußball nachfolgende Regelungen: Sofern keine Ausnahmegenehmigung von den zuständigen Behörden vorliegt, ist die Gesamtzahl der maximal zulässigen Personen (inkl. Spieler:innen etc.) auf 600 begrenzt. Ab der Warnstufe 2 („gelb“) gilt für Zuschauende die 2G-Pflicht, ab Stufe 3 („orange“) 2G plus. Sollte sich eine Region oder das Bundesland länger als sieben Tage in Folge in der Warnstufe 4 („rot“) befinden, finden solche Veranstaltungen dann ganz unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne Zuschauende statt.“

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