Aktuell: Sachsen droht die dritte Corona-Zwangspause

Darf der Fußball in den kommenden Wochen oder gar Monaten im Freistaat Sachsen nicht mehr benutzt werden?
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Am ersten November-Wochenende rollte auf den Amateursportplätzen des Freistaats Sachsen noch der Ball. In der „Sachsenliga“, die unter der NOFV-Oberliga die höchste von Sachsen ist, fanden acht von neun Partien statt – in den vier Landesklassen-Staffeln wurden 16 Begegnungen absolviert und ebenso viele abgesetzt.

Fakt ist: Seit Freitag, 5. November gilt in Sachsen die Vorwarnstufe im Rahmen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. „Diese beinhaltet auch Einschränkungen für den Sport. So dürfen sich beispielsweise im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wendet diese Definition auch für den Sport im Außenbereich an, insbesondere für Fußballspiele“, hieß es dazu auf der Internet-Seite des Sächsischen Fußball-Verbandes. Dort präzisierten die SFV-Verantwortlichen: „Der SFV stellt die im Rahmen der Corona-Schutzverordnung angeordneten Maßnahmen grundsätzlich nicht in Frage. Offenkundig sind Fragen, insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, die bei den Vereinen und Verbänden zu Irritationen geführt haben und vom SMS auch jetzt noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Dies hat der SFV mehrfach beim Verordnungsgeber angebracht und seine fachliche Unterstützung angeboten. So bleibt beispielsweise offen, auf welche konkreten Bereiche (Spielfeld, Spielfeldrand, Außengelände) sich die Einschränkungen beziehen.“

Die Verantwortlichen des Landessportbundes Sachsen bemühen sich um einen Gesprächstermin mit Ministerin Petra Köpping (SCP) bemüht, „um noch in dieser Woche in einem direkten Gespräch die gegenseitigen Standpunkte zu klären“, war der Internet-Seite des SFV weiter zu entnehmen. Dort wiesen die Entscheidungsträger des Verbands noch einmal darauf hin „dass mit in Kraft treten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 8. November die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Vorwarnstufe (§8/Absatz 2) auch für den Breiten- und Freizeitsport in Sachsen Anwendung finden“. Am Mittwoch, 10. November, wird der SFV-Vorstand ab 18 Uhr in einer außerplanmäßigen Videokonferenz zusammenkommen, „um über die Fortsetzung des Spielbetriebs zu entscheiden“, wie es abschließend auf „www.sfv-online.de“ hieß.

 Redaktion
Redaktion Artikel