In der vergangenen Woche hatten aufgrund der unschönen Vorkommnisse nach dem Topspiel der A-Kreisklasse 2 zwischen Grün-Weiss Harburg und dem FC Veddel United am Sonnabend, 12. Oktober sowohl GWH-Trainer Samatar Weheliye als auch United-Coach Sefa Yilmaz bei SportNord geschildert, was sich aus ihrer Sicht ereignet hatte. Am Mittwoch und somit elf Tage später befasste sich das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes mit den Geschehnissen vom Marienkäferweg.
Aufgrund der Video-Aufzeichnungen verhängte das Sportgericht Einzelstrafen gegen drei United-Spieler (Namen sind der Redaktion bekannt) und einen Harburger Akteur. So wurde ein Veddeler, der mit seiner Attacke auf den GWH-Torwart der Auslöser des Tumults war und laut United-Verantwortlichen bereits aus dem Verein geworfen wurde, für zwei Jahre gesperrt. Ein weiterer Veddeler, der dem Keeper gegen den Kopf getreten haben soll, bekam eine einjährige Sperre.
Ein dritter United-Akteur, der mit einem in Zivil unter den Zuschauern weilenden GHH-Kicker aneinander geraten war, muss für vier Spiele zuschauen. Der Harburger, der sich vor Gericht selbst als die Person, die auf dem Video in Zivil zu sehen und somit nicht anhand einer Rückennummer zu identifizieren war, zu erkennen gab, wurde für denselben Zeitraum aus dem Verkehr gezogen.
Bitter für Veddel United: Da eine Sperre gegen einen Spieler, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgeht, automatisch einen Abzug von drei Punkten zur Folge hat, bedeuten die Urteile den Verlust von sechs (!) Zählern. Zudem müssen die Veddeler eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, würde das Team von der Elbinsel vom dritten Platz, den es aktuell mit 25 Punkten belegt, mit dann nur noch 19 Zählern auf den sechsten Rang abrutschen.
Die Grün-Weißen wurden wegen fehlenden Ordnungsdienstes zur Zahlung von 100 Euro verurteilt. Dass GWH-Fußball-Spartenleiter Markus Burkhard erklärte, er habe als Ordner fungiert und mehrere Zuschauer davon abgehalten, auf Spieler seines Teams loszugehen, genügte dem Verband nicht, weil auf den Videos zu sehen war, dass er keine Ordnerweste trug und somit laut Gericht nicht als Ordner zu erkennen gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; den Verantwortlichen beider Vereine steht es frei, Berufung einzulegen und eine Verhandlung vor dem HFV-Verbandsgericht zu beantragen.