
Die Betreiber der Internetseite www.hartplatzhelden.de, die sich der Berichterstattung über den deutschen Amateurfußball verschrieben haben (die Hartplatzhelden veröffentlichen bewegte Bilder von Amateurspielen), mussten vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart nun eine herbe Niederlage in eigener Sache einstecken. Die Giessener unterlagen vor Gericht gegenüber dem Württembergischen Fußball-Verband (WFV), der seinerseits gegen eine Veröffentlichung von Wettbewerbsspielen aus dessen Region geklagt hatte. Damit wurde die Sichtweise des WFV bekräftigt, der darauf bestand, dass sämtliche Verwertungsrechte von Amateurspielen beim jeweiligen Verband liegen. Die „Hartplatzhelden“ zeigten sich enttäuscht und werteten die in Stuttgart ergangene Entscheidung als schwere Niederlage für den gesamtdeutschen Amateurfußball. So heißt es in einer Stellungnahme auf der Internetseite der Hartplatzhelden: „Der Amateurfußball gehört den Verbänden. Wir halten das für falsch und fatal. Nicht nur, weil uns jemand die Idee klaut. Wir glauben, dass der Amateurfußball denjenigen gehört, die ihn spielen und die dabei zuschauen. Der DFB und seine Landesverbände erheben jedoch einen Herrschaftsanspruch auf den Fußball. Das sieht man auch an dem amateurfeindlichen Bundesliga-Spielplan, der gegen Widerstand durchgedrückt wurde.“
Die Hartplatzhelden wollen sich nicht so schnell geschlagen geben und streben daher nun ein, wie sie es selbst treffend formulieren, „Entscheidungsspiel vor dem Bundesgerichtshof“ an. Um dies jedoch finanzieren zu können, riefen die Giessener gleichzeitig zu einer Spendenaktion in eigener Sache auf, da die private „Kriegskasse“ für den scheinbar übermächtigen Gegner, den WFV, nicht mehr ausreiche.
Das Urteil des OLG Stuttgart ist in jedem Fall äußert pikant. Schließlich kann sich nicht nur der WFV, sondern auch alle übrigen Fußball-Verbände in Deutschland, in Zukunft auf die Entscheidung des Stuttgarter Gerichts berufen. Auch hier bleibt SportNord für Sie am Ball...
(psk)