
Am 3. Juli hatte das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes den SV Fortuna 72 auf Antrag des HFV-Präsidiums wegen erheblicher Zahlungsrückstände mit allen Mannschaften vom Spielbetrieb des HFV ausgeschlossen. Dagegen legten die Fortuna-Verantwortlichen Berufung ein – doch diese wurde nun vom HFV-Verbandsgericht als „unzulässig“ zurückgewiesen.
In der Urteilsbegründung hieß es:
1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.
2.) Die Berufungsgebühr und die Verfahrenskosten in Höhe von 25,00 Euro trägt der Berufungsführer.
3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Begründung
Die Berufung ist unzulässig.
Der Berufungsführer wurde wegen erheblicher Zahlungsrückstände auf Antrag des Präsidiums durch Urteil des Sportgerichts im schriftlichen Verfahren vom 3. Juli 2009 mit allen Mannschaften vom Spielbetrieb des HFV ausgeschlossen.
Innerhalb der Berufungsfrist wurde zwar Berufung eingelegt, jedoch wurde die Berufungsgebühr nicht entrichtet.
Gemäß § 12 Absatz 4 i. V. m. § 7 Absatz 3 RuVO muss die Berufungsgebühr innerhalb der Berufungsfrist eingezahlt sein.
Gemäß § 7 Absatz 4 RuVO war die Berufung danach kostenpflichtig als unzulässig zurückzuweisen.“
SportNord konnte bisher keinen Verantwortlichen von Fortuna 72 für eine Stellungnahme erreichen – aber die einzige Möglichkeit des Klubs, seine weitere Teilnahme am Spielbetrieb eventuell zu ermöglichen, wäre das Erwirken einer Einstweiligen Verfügung vor einem Zivilgericht. Eine weitere Sportgerichtsinstanz beim Fußball-Verband können die Fortuna-Offiziellen nun nicht mehr anrufen, und es deutet alles daraufhin, dass die Saison 2009/2010 ohne den SV Fortuna 72, dessen bisher größter Erfolg im Sommer 1989 die Meisterschaft in der Kreisklasse 8 war, über die Bühne gehen wird.
Fakt ist: Im DFB-Net sind alle Pflichtspiele von Fortuna 72 als „abgesetzt“ markiert. In der Kreisklasse 5, in der die Erste Mannschaft von Fortuna zuletzt Platz acht belegt hatte, würden dann nur noch 15 Teams um Punkte kämpfen; an jedem Spieltag hätte eine Mannschaft spielfrei, am ersten Spieltag wäre dies der SC Sternschanze II. Gleiches würde für die Kreisklasse 9, in der die nach zweieinhalb-jähriger Pause wieder gemeldete Fortuna-Reserve an den Start gehen sollte, gelten; in dieser Staffel hätte am ersten Spieltag der FTSV Lorbeer Rothenburgsort II spielfrei.
Freuen könnten sich über das Aus des SV Fortuna 72, der seine Heimspiele zuletzt auf dem Gustav-Falke-Platz austrug, der Süd-Bezirksligist Camlica Genclik, der im Oddset-Pokal eigentlich in der Ersten Runde am Sonntag, 26. Juli, gegen Fortuna hätte antreten sollen, und nun kampflos die Zweite Runde erreichen würde, sowie der SC Persia II (Kreisklasse 7), der in der Ersten Runde des II. Liga-Pokals ebenfalls am Sonntag, 26. Juli, Fortuna 72 II empfangen sollte, nun aber wohl ebenfalls kampflos in die Zweite Runde vordringen wird ... (JSp)