Aktuell: 25-Punkte-Abzug zur Bewährung ausgesetzt


Am 27. Dezember hatte ein Spieler, der für den SV Lohkamp auflief, beim „18. Willy-Freyer-Gedächtnisturnier“ des FC Roland Wedel mit einem Schubser gegen den Schiedsrichter einen Spielabbruch provoziert (SportNord berichtete). Die Verantwortlichen des SV Lohkamp, der in der Kreisklasse 5 als souveräner Spitzenreiter überwintert, zogen ihr Team daraufhin von dem Turnier in der Steinberg-Halle zurück und entschuldigten sich anschließend in einer Stellungnahme bei Roland Wedel und beim betroffenen Schiedsrichter für die Vorfälle(SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).

Nun befasste sich das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes mit den Geschehnissen. Es verurteilte den Spieler Marco F. zu einer einjährigen Sperre, die dann beginnt, sobald ihm eine Spielberechtigung für einen dem HFV angeschlossenen Verein erteilt wird. Achtung: Diese Sperre beginne, so hieß es weiter, frühestens mit dem Ablauf der in einem Urteil vom 11. Juni 2014 bereits gegen den Spieler ausgesprochenen Sperre. Bis zum Ablauf beider Sperren untersagte es das HFV-Sportgericht dem 41-Jährigen zudem, Ämter im HFV oder in einem dem HFV angeschlossenen Verein zu übernehmen und/oder Funktionen im HFV und/oder einem dem HFV angeschlossenen Verein auszuüben.

Marco F. wurde für die Zeit vom 30. April 2016 bis zum 29. April 2017 zudem der Besuch jeglicher Sportstätten im Bereich des HFV untersagt. Zur Umsetzung dieser Sanktion wurde dem Verein SV Lohkamp die Auflage erteilt, bei Spielen auf Platzanlagen, auf denen Lohkamp das Hausrecht ausübt, dem Spieler keinen Zugang zu der Platzanlage zu gewähren.

Der SV Lohkamp wurde wegen wiederholten Einsatzes eines gesperrten Spielers, schuldhaft verursachten Spielabbruchs sowie Falschausfertigung des Spielberichtes und Einsatz eines nicht auf dem Spielbericht aufgeführten Spielers zuzüglich der Nichteinhaltung sportgerichtlicher Auflagen mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Die nächste Bestrafung hat es in sich: Der Ersten Herren-Mannschaft des SV Lohkamp werden von den in der Meisterschaft erspielten Punkten 25 Zähler abgezogen – allerdings wurde dieser Punktabzug zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist laufe bis zum 27. Januar 2016, hieß es. Im Falle eines Widerrufs der Bewährung gilt der Punktabzug für den Spielbetrieb der Saison, in welcher der Widerruf erfolgt.

Zum besseren Verständnis: Lohkamp holte in dieser Saison aus 18 Spielen bisher überragende 49 von 54 möglichen Punkten und hat als Spitzenreiter der Kreisklasse 5 momentan zwölf Zähler Vorsprung auf den Tabellen-Dritten 1. FC Eimsbüttel. Ein Abzug von 25 Zählern würde das SVL-Team aktuell allerdings vom ersten auf den achten Platz zurückfallen lassen. Mit dann nur noch 24 Punkten hätte Lohkamp dem derzeitigen Stand nach zwölf Zähler Rückstand auf Blau-Weiß 96 Schenefeld III, das dann auf den dritten Rang klettern würde.

Damit es soweit nicht kommt, hat der SV Lohkamp auch eine „Bewährungsauflage“ zu erfüllen. Diese besagt, dass die SVL-Verantwortlichen bei Spielen auf Platzanlagen, auf denen sie das Hausrecht ausüben, Marco F. keinen Zugang zu der Platzanlage gewähren dürfen. Und bei Auswärtsspielen haben die Lohkamp-Offiziellen den jeweils gastgebenden Verein im Vorfeld über das Platzverbot gegen F. zu informieren. Zudem sei der Verein SV Lohkamp „verpflichtet, an der Durchsetzung dieser Anordnung gegebenenfalls mitzuwirken“, wie es hieß.

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