Oddset-Pokal: Verbandsgericht gibt Eintracht-Einspruch statt


Am Mittwochabend befasste sich das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes mit dem Einspruch des FC Eintracht Norderstedt (Regionalliga Nord) gegen die Entscheidung des HFV-Spielausschusses, das Oddset-Pokal-Drittrunden-Duell beim Bezirksliga-Ost-Neuling Ahrensburger TSV neu anzusetzen. Am Ende gab das Verbandsgericht dem Einspruch des Pokal-Titelverteidigers statt, hob die Entscheidung zur Neuansetzung auf und wertete die Partie mit einem 3:0-Sieg für die Eintracht.

Zur Erinnerung: Die Partie war am 15. August beim Stand von 3:1 für den Viertligisten in der 81. Minute wegen Gewitters vom Schiedsrichter abgebrochen worden; zudem gab es Probleme mit dem Flutlicht. Der HFV setzte die Partie neu an, wogegen die Norderstedter Protest einlegten. Am 12. September entschied der HFV-Spielausschuss in einer mündlichen Verhandlung, dass die Neuansetzung rechtens sei, und wies den ersten Protest der Eintracht-Verantwortlichen ab.


Auf der facebook-Seite von Eintracht Norderstedt hieß es am Mittwochabend:

„Das Verbandsgericht des Hamburger Fußball Verbandes hat heute über den Einspruch von Eintracht Norderstedt gegen die Neuansetzung des Oddset-Pokal-Spiels beim Ahrensburger TSV entschieden.

Dabei hat das Verbandsgericht die Entscheidung des Spielausschuss des HFV aufgehoben und das Spiel mit 3:0 für unsere Mannschaft gewertet.

Da das Verbandsgericht die höchste Instanz des Verbandes ist, ist die Entscheidung endgültig.

Damit haben wir jetzt Gewissheit: Wir treffen am 3. Oktober um 15.00 Uhr in der 4. Runde des Oddset-Pokals auf den Niendorfer TSV.“


Auf der facebook-Seite der Liga-Mannschaft des ATSV hieß es am Mittwochabend:

„Das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes hat heute entschieden, dass die Entscheidung vom Spielausschuss des HFV, dass das Oddset Pokalspiel Ahrensburger TSV gegen Eintracht Norderstedt neu anzusetzen ist, aufgehoben und eine endgültig Wertung mit 3-0 Toren zu Gunsten von Norderstedt vorgenommen. Gegen dieses Urteil sind seitens des ATSV keine Rechtsmittel möglich.

Den vorgeladenen Vereinsvertretern der ATSV-Liga Jens Gohlke und Jan Fricke wurde nach Rücksprache mit der Redaktion von Beginn der Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass das Urteil schon feststeht. Beide fühlten sich durch das Gremium ,hart in die Mangel' genommen, Norderstedt (vertreten durch Reenald Koch und Anwalt) musste sich nur wenig zur Sache äußern.

Ahrensburg wurde in der Urteilsbegründung zu Lasten gelegt, dass man einen Test der Flutlichtanlage nicht schon einige Tage vor dem Spiel durchgeführt hat.

Argumente, dass man auf Ahrensburger Seite keine Meteorologen in den Reihen hat, welcher ein Gewitter hätte voraussagen können, fanden ebenso wenig Gehör, wie die schriftliche Stellungnahme der Stadt Ahrensburg, dass der ATSV über die Nichtfunktionaltät keine Informationen erhalten hat.

Neutralen Beobachtern könnte der Eindruck entstanden sein, dass der große Regionalligist nur so lange Beschwerde einlegen muss, bis der HFV in Terminnot kommt und deshalb lieber für die Duzfreunde entscheidet. Ein übler Beigeschmack bleibt auf jeden Fall übrig...

Die ATSV-Liga wünscht dem Niendorfer TSV alles Gute und Erfolg in der Vierten Runde des Oddset Pokals.“

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