Aktuell: 2G-Regel ab 29. November für Spiele mit mehr als 250 Personen

Einen negativen Corona-Test vorzuweisen, wird ab Montag, 29. November nicht mehr genügen, um Spielen beizuwohnen, die 250 oder mehr Personen besuchen.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Die Schlinge der Corona-Beschränkungen, die von den politischen Verantwortungsträgern um den Hals der Hamburger Amateurfußballer gelegt wird, zieht sich immer weiter zu. Nach einem Beschluss des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom Dienstag, 23. November gilt die 2G-Regel ab Montag, 29. November auch für Sportveranstaltungen im Freien ab einer Zuschauerzahl von 250. Sprich: Wohnen einer Sportveranstaltung 250 oder mehr Personen bei, sind hier nur noch Menschen zugelassen, die entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder von der Krankheit genesen sind.

 

Dazu hieß es auf der Internet-Seite „www.hamburg.de“:

 

„Nach dem MPK-Beschluss vom 18. November 2021 ist die Erweiterung des obligatorischen 2G-Zugangsmodells auf die folgenden Bereiche in Innenräumen erforderlich, wenn der Schwellenwert von 3 in der Hospitalisierungsinzidenz überschritten wird. Der Senat hat bereits heute die Ausweitung beschlossen, die ab Montag, 29. November 2021 in Kraft treten wird:

 

„> allgemeine Veranstaltungen, soweit in Innenräumen

> touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten

> Beherbergung

> Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen, soweit in Innenräumen

> Kulturelle Einrichtungen:

Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Filmtheater (Kinos), Planetarien und Literaturhäuser

> Livemusikspielstätten und Musikclubs, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt

> zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt

> Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive, jeweils soweit in Innenräumen

> Sportveranstaltungen vor Publikum (entsprechend der Regelung für Veranstaltungen im Freien, gilt das obligatorische 2G-Zugangsmodell für Sportveranstaltungen im Freien erst ab einer Personenzahl von 250; dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden)

> Volksfeste

> Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind

> Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen“

 

Die Hamburgische Eindämmungsverordnung werde auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und am Montag, 29. November in Kraft treten, hieß es abschließend auf der offiziellen Internetpräsenz der Freien und Hansestadt Hamburg.

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