Im Fall um die Spielberechtigung von Tarik Cosgun für den Hamburger Oberligisten FC Süderelbe haben die Verantwortlichen des Wedeler TSV das nächste, zugleich aber wohl auch letzte Kapitel aufgeschlagen. Zur Erinnerung: Nach ihrer am 29. September 2017 beim FCS bezogenen 1:2-Niederlage hatten die TSV-Offiziellen Protest eingelegt, weil ihrer Auffassung nach Cosgun, der doppelt getroffen hatte, für die Süderelber nicht spielberechtigt war. Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes wies diesen Protest ab (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).
Doch die Wedeler gaben sich damit noch nicht zufrieden und stellten weitere Nachforschungen in Bezug auf den 24-Jährigen Cosgun, der im Sommer 2017 vom Hamburger Serien-Meister TuS Dassendorf an den Kiesbarg gekommen war, an. Auf den Schritt, vor das HFV-Verbandsgericht zu ziehen, verzichten die Wedeler nun aber, was ihr Sportlicher Leiter Frank Ockens in einer Pressemitteilung mit den andernfalls drohenden, drastischen Folgen für die Oberliga und die Süderelber begründete.
Hier der Wortlaut der Mitteilung:
„Der Wedeler TSV wird keinen weiteren Einspruch beim Verbandsgericht gegen die Spielwertung und das Urteil des Sportgerichts erheben. Normalerweise bedarf eine solche Entscheidung keiner aktiven Mitteilung, da das Verfahren jedoch große Beachtung in der Oberliga Hamburg erfährt, möchten wir dies gerne wie folgt mitteilen.
Nach einem ausführlichen Telefonat mit dem Verbandsgericht wurde uns mitgeteilt, dass das neue Urteil des Verbandsgerichtes durchaus so ausfallen könnte, dass die Spielberechtigung von dem Spieler Cosgun ab dem 24. Juli 2017 rückwirkend aufgehoben wird. Jedoch wäre die Konsequenz, dass alle Spiele, gegen die dann Protest erhoben werden würde, vom Verband neu angesetzt werden müssten. Auch unser Spiel hätte keine automatische Umwertung, sondern eine Neuansetzung zur Folge.
Eine Neuansetzung sämtlicher Spiele, gegen die Einspruch eingelegt worden wäre, würde den aktiven Spielbetrieb der Oberliga Hamburg gefährden. All diese Spiele hätten nicht mehr ausgetragen werden können und der reine Nutzen, auch für uns, stünde in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den die Liga und eventuell auch der FC Süderelbe erlitten hätte.
Aus diesem Grunde haben wir entschieden, den Rechtsweg zu verlassen. Der allgemeine Spruch „Recht haben heißt nicht Recht bekommen“ trifft in diesem Fall zu unserem Leidwesen zu. Nichtsdestotrotz sehen wir unsere Entscheidung als alternativlos an, da alles Weitere in keiner Relation gestanden hätte.
Bei der Hoffnung, dass in Zukunft der Spielausschuss bei seinen Vergaben etwas gründlicher prüft und eventuell Fehler eingesteht, bleibt wohl auch der Wunsch Vater des Gedanken ‒ denn die am 12. Februar 2018 erteilte Spielgenehmigung für den Spieler Cosgun, rückwirkend zum 19. Oktober 2017, belegt, dass man beim SpA immer noch in seiner eigenen Rechtswelt lebt. Und da die Einspruchsfrist hierfür auch schon abgelaufen ist, bleibt es so wie es ist.“