
Vor dem Sportgericht des HFV trafen sich der TuS Hamburg, der Oststeinbeker SV und Dalibor Jankovic. Grund dafür waren Vertragsschlüsse des Spielers mit beiden Vereinen. Doch trotz zweier Unterschriften wurde der 25-Jährige nun vom Verbandsgericht vom Vorwurf der groben Unsportlichkeit freigesprochen.
Im April 2007 hatte der Spieler gemeinsam mit TuS-Trainer und -Liga-Obmann Christian Chodura einen Vertrag für die Saison 07/08 unterzeichnet. Bis in den August hinein spielte der Stürmer dann auch für die Borgfelder. Nach Problemen mit seinen Mitspielern und Unstimmigkeiten mit seinem Trainer wechselte Jankovic jedoch kurz vor dem Ende der Wechselfrist im August nach Oststeinbek. Dort versicherte man sich, dass Chodura den Vertrag mit dem Spieler nicht beim Verband eingereicht hatte, schloss seinerseits einen Kontrakt mit dem Torjäger und informierte den Verband.
Wenige Stunden vor dem Ende der Wechselfrist allerdings sendete Chodura den Vertrag doch noch ein und klagte den Neu-Oststeinbeker daraufhin wegen grober Unsportlichkeit beim HFV an.
Als Grund für den Freispruch nannte das Gericht unter dem Vorsitz von Thomas Zeißing, dass Chodura für den Verein nicht zeichnungsberechtigt gewesen sei. Der 38-Jährige war zwar kurz vor der Vertragsunterschrift auf der Hauptversammlung des Clubs zum Liga-Obmann bestimmt worden, danach aber war es versäumt worden, das auch dem Verband mitzuteilen bzw. Chodura eine Vollmacht zum Vertragsschluss zu erteilen. Zeichungsberechtigt wäre neben dem Vorstand lediglich Abteilungsleiter Frank Kehr gewesen. Mithin war kein wirksamer Vertrag zwischen dem TuS und Jankovic zustande gekommen und Letzterem somit aus rechtlicher Sicht nichts vorzuwerfen.