Landesliga Hammonia: Geldstrafe und Bewährungs-Punktabzug gegen HSV III


Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes hat den Hamburger SV III „wegen wiederholten unsportlichen Verhaltens von Vereinsmitgliedern und/oder Vereinsanhängern“ im Landesliga-Hammonia-Spiel gegen den TuS Osdorf (0:5), das am 22. April nach einer HFV-Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link), zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt.

Außerdem werden der Dritten HSV-Mannschaft von den in der Meisterschaft erspielten Punkten sechs Zähler abgezogen. „Dieser Punktabzug wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2017. Im Falle eines Widerrufs der Bewährung gilt der Punktabzug für den Spielbetrieb der Saison, in welcher der Widerruf erfolgt“, hieß es weiter. Im Klartext heißt dies: Leisten sich die Anhänger der HSV-Dritten in der kommenden Saison Verfehlungen, könnte dies die Mannschaft sechs Punkte kosten. In dieser Serie bestreiten die „Rothosen“ kein Pflichtspiel mehr (am letzten Spieltag haben sie spielfrei) und haben mit 48 Zählern den vierten Platz in der Landesliga Hammonia bereits sicher. Dies ist nicht nur ein hervorragendes Ergebnis für einen Neuling, sondern auch die beste Abschlussplatzierung in der Geschichte der HSV-Dritten überhaupt.

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