Aktuell: HFV mit ersten Informationen zu 2G-Regelung

Der Zutritt zu Sportanlagen wird für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, in Hamburg noch weiter erschwert.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Nach der vom Hamburger Senat am Dienstag, 23. November beschlossenen Ausweitung der 2G-Zugangsbeschränkungen für Freiluft-Sportveranstaltungen, die ab Montag, 29. November, gelten, haben die Verantwortlichen des Hamburger Fußball-Verbandes erste Informationen zusammengetragen. Hier der Wortlaut der auf „www.hfv.de“ veröffentlichten Mitteilung:

 

„Die nachfolgenden Ausführungen dienen einer ersten Information. Detailliertere und verbindliche Informationen folgen, wenn der genaue Verordnungstext vorliegt und derzeit noch bestehende Unklarheiten geklärt sind.

Der Senat hat bereits am Dienstag, den 23.11.2021, die Ausweitung des 2G-Zugangsmodells beschlossen, die ab Montag, den 29. November 2021, in Kraft treten wird.

Danach gilt 2G ab dem 29.11.2021 auch für Sportveranstaltungen vor Publikum.
Für Sportveranstaltungen im Freien gilt dabei, entsprechend der Regelung für Veranstaltungen im Freien, dass das obligatorische 2G-Zugangsmodell erst ab einer Personenzahl von 250 angewendet werden muss. Dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden.

In jedem Fall gilt ab dem 29.11.2021 das 2G-Zugangsmodell uneingeschränkt für Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Zu diesen zählt das Bildungsangebot des HFV, so dass alle Bildungsveranstaltungen des HFV ab dem 29.11.2021 unter 2G-Bedingungen durchzuführen sind.

Für den Spielbetrieb ist zunächst festzustellen, dass sich für das kommende Wochenende nichts ändert. Der Spielbetrieb kann dann noch gemäß den derzeit geltenden Regelungen durchgeführt werden.

Welche weiteren Änderungen sich im Spielbetrieb ab dem Inkrafttreten der Neuregelungen ergeben, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden. Dazu sind zu viele Punkte noch unklar:

1) Geltung der Regelung Personenzahl ab 250
Es ist zu klären, ob sich dies, wie bisher, nur auf die Zuschauer bezieht oder auf alle Anwesende, d.h. ob Spieler*innen, Trainer*innen, Ordner*innen usw. mitzählen oder nicht.


2) Status der Spieler*innen/Zuschauer*innen
Fest steht lediglich, dass unterhalb von 250 Personen auch nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen mitwirken bzw. zuschauen können. Ob diese aber zukünftig dann zumindest getestet sein müssen, ist noch nicht bekannt.


3) Spielbetrieb mit mehr als 250 Personen
Klar ist dann lediglich, dass für das Publikum 2G gilt. Ob dann auch für Aktive oder weitere Personen, die in die Organisation des Spiels eingebunden sind, 2G gilt, ist unklar, da für andere Bereiche bei 2G für Personal lediglich eine tägliche Testpflicht besteht. Ob das für die Aktiven und die in die Organisation eingebundenen Personen bei einem Amateurfußballspiel ebenso anwendbar ist, ist nicht geklärt.

 
4) Trennung 2G Publikum – Aktive ohne G-Regelung
Nach derzeitigem Stand ist eine Unterscheidung dahingehend, dass für Publikum 2G gilt und für Aktive etwas anderes, weiterhin aufgrund der hohen infrastrukturellen Anforderungen (Zuschauerkapazität von mindestens 10.000 für Sportanlagen im Freien) nicht möglich. Ob es dazu eine Änderung gibt, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

5) Sportveranstaltungen – Trainingsbetrieb
Nach bisheriger Veröffentlichung beziehen sich die Neuregelungen nur auf Sportveranstaltungen. Dies sind nur die Spiele sind; nicht jedoch der Trainingsbetrieb, der lediglich Sportausübung darstellt. Ob dies auch abschließend so geregelt werden wird, muss abgewartet werden.

Der Hamburger Fußball-Verband bemüht sich derzeit um Klärung der offenen Punkte und wird weitere Informationen bzw. Klarstellungen veröffentlichen, sobald diese verfügbar sind.“

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