Aktuell: Vier Varianten in Niedersachsen


Gleich vier Varianten und damit doppelt so viele, wie der Hamburger Fußball-Verband seinen Vereinen zur Abstimmung offerierte (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link), stellte der Vorstand des Niedersächsischen Fußball-Verbandes nun seinen Vereinen vor. Neben dem Vorschlag, die Saison 2019/2020 fortzusetzen, sobald es möglich ist, handelt es sich dabei um drei Abbruch-Varianten: Wertung anhand des Quotienten mit Auf- und Abstieg, Wertung anhand des Quotienten mit Aufstieg aber ohne Abstieg und Annullierung der Spielzeit,


Hier der Wortlaut des Schreibens, das auf der Internet-Seite des Niedersächsischen Fußball-Verbandes veröffentlicht wurde:

„Der Verbandsvorstand des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat sich auf seiner heute Abend abgehaltenen Sitzung mit den von der Arbeitsgruppe erstellten Varianten zum weiteren Umgang mit der aktuell aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 auseinandergesetzt. In der von NFV-Präsident Günter Distelrath geleiteten Videokonferenz verständigten sich die NFV-Präsidiumsmitglieder und die Vorsitzenden der 33 niedersächsischen Fußballkreise auf vier Varianten. Diese sind das Ergebnis der Bündelung von zahlreichen Vorschlägen, die den NFV in den vergangenen Wochen mittelbar und unmittelbar erreicht haben.


Die Varianten im Einzelnen:

Variante eins: Saisonabbruch 2019/20 mit Auf- und Abstieg nach Quotienten-Regelung (Der Quotient ist das Ergebnis der erreichten Punkte geteilt durch die Anzahl der ausgetragenen Spiele)

Variante zwei: Saisonabbruch nach Quotienten-Regelung mit Aufstieg, aber ohne Abstieg

Variante drei: Saisonabbruch durch Annullierung (Kein Auf- und Abstieg)

Variante vier: Fortsetzung des Spieljahres 2019/2020


Im Übrigen wird zur Regelung des Jugendspielbetriebes ein eigener Antrag des Verbandsjugendausschusses erwartet. Dieser ist für den 20. Mai avisiert.

Über die Varianten, deren Inhalte ausführlicher auf der NFV-Homepage (www.nfv.de) einzusehen sind, wird auf einem außerordentlichen Verbandstag zu beschließen sein. „Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns dafür entschieden, die in der Satzung vorgesehene Antrags- und Ladungsfrist von zehn Wochen zu verkürzen. Der 27. Juni ist das Datum, bis zu dem wir den Verbandstag spätestens durchgeführt haben wollen“, erklärte Günter Distelrath.

Darüber hinaus einigte sich der Verbandsvorstand darauf, die vier Varianten seinen Vereinen vorzustellen, um sich mit den Klubvertretern zu den Varianten auszutauschen. Hierfür werden am 16. Mai je ein gemeinsames Webinar (via Internet stattfindende Seminare) für die Bezirke Hannover/Braunschweig und Weser-Ems/Lüneburg abgehalten. „Im Kontext der am 6. Mai von der Bundesregierung verkündeten weiteren Reduzierungen der Corona-Beschränkungen und insbesondere mit Blick auf die durch die Landesregierung für den Sport in Niedersachsen geltenden Lockerungen (Trainingsbetrieb unter Beachtung der Distanz- und Hygienevorschriften) halten wir diesen Schritt für sinnvoll und notwendig“, erklärte Distelrath.“

 Redaktion
Redaktion Artikel