Aktuell: Weiteres Corona-Ungemach nur für Zuschauer

Corona-Testungen, um Amateurfußball schauen zu dürfen, müssen sich in Hamburg mancherorts ab sofort auch Geimpfte und Genesene unterziehen.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Bereits am 7. Januar hatte der rot-grüne Senat der Freien und Hansestadt Hamburg weitere Verschärfungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Glücklicherweise ist der Amateurfußball davon direkt nicht betroffen: Am Trainings- und Spielbetrieb unter freiem Himmel dürfen, dies besagt der Paragraph 20 der Hamburgischen Eindämmungsverordnung, weiterhin auch Ungeimpfte sowie Nicht-Genesene teilnehmen. Eine Pflicht, vor einer Partie oder einer Übungseinheit einen Corona-Test durchzuführen, besteht ebenfalls nicht.

In eine Mitteilung des Hamburger Fußball-Verbandes hieß es hierzu: „Diese Regelung begründet somit grundsätzlich weiterhin ein Recht zur Teilnahme an einem Wettbewerb auch für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, welches nicht verbandsrechtlich eingeschränkt werden kann, so dass ein Ausschluss von am Spiel beteiligten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, mit der Berufung auf die 2G- oder 2G+–Regelung nicht abgedeckt wäre.

Für den Trainingsbetrieb gibt es weiterhin keine gesonderten Vorgaben, so dass daran wie bisher auch nicht-geimpfte, nicht-genesene und nicht-getestete Personen teilnehmen dürfen. Daran ändern auch die Regelungen zur Kontaktbeschränkung nichts, da nach juristischer Prüfung durch Vereine organisierter, regelmäßiger Trainingsbetrieb nicht als private Zusammenkünfte, wie zum Beispiel ein gemeinsames Essen in einer privaten Wohnung, zu sehen sind. Spiele im Rahmen des Spielbetriebes sind per Definition ohnehin öffentliche Veranstaltungen.“

Allerdings droht den Zuschauern von Amateur-Sportveranstaltungen, die unter freiem Himmel stattfinden, weiteres Ungemach. Demnach muss nun auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die 2G+-Regelung für Zuschauer zur Anwendung kommen, wenn eine Zuschauerzahl von mehr als hundert Besuchern erreicht wird. Maximal erlaubt sind 1.000 Zuschauer; sie müssen eine medizinische Maske tragen sowie „auf festen Sitz- oder Stehplätzen platziert werden“.

Erfreulich: Wenigstens bis zu einer Zuschauerzahl von 100 Zuschauern können weiterhin ungetestete und ungeimpfte Besucher Amateur-Spiele verfolgen. „Wenn aber dann nicht von vornherein Kontrollen in Bezug auf den 2G+–Status vorgenommen worden sind, muss die Zuschauerzahl auf hundert begrenzt werden, da nicht mehr nachträglich auf 2G+ umgestellt werden kann“, hieß es in einer HFV-Mitteilung. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Heimverein, der das so genannte Hausrecht ausübt.

Ebenfalls positiv: Für die Spiele, die auf schleswig-holsteinischem Grund und Boden stattfinden – dem HFV gehören bekanntlich alle Vereine aus dem Kreis Pinneberg sowie zahlreiche Klubs aus den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg an –, gibt es keine Zwänge für Zuschauer. Hier gilt lediglich, dass die Besucher bei einer Zahl, die hundert übersteigt, alle auf festen Sitzplätzen platziert werden müssen. Dafür wird im nördlichsten Bundesland, so beschloss es dessen aus CDU, Grünen und FDP bestehende Regierung, die Nutzung der Umkleidekabinen strenge gehandhabt. Sie dürfen nur von Menschen, die komplett geimpft oder vollständig genesen sind, betreten werden.

Dies wiederum wird im Hamburger Stadtgebiet lockerer gehandhabt: Für die Nutzung der Umkleiden, Duschen und Toiletten ist 2G oder 2G+ in Hamburg weiterhin nicht vorgeschrieben. „Insofern können diese von allen Aktiven unter den Voraussetzungen genutzt werden, dass Mindestabstände und Hygienevorgaben eingehalten werden. Das bedeutet im Regelfall, dass die Mannschaften nicht geschlossen die Umkleiden und Duschen nutzen können, sondern nur nacheinander, da insbesondere die Mindestabstände ansonsten nicht eingehalten werden können“, hieß es in der HFV-Mittelung.

Für die Vereinsheime der Hamburger Klubs, die ein gastronomisches Angebot haben, gibt es keine Änderungen. Sie unterliegen den Bestimmungen für die Gastronomie und müssen gemäß den geltenden 2G+–Regelungen arbeiten.

(Johannes Speckner)

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