
Immer mehr Vereine nahmen und nehmen E-Sport ‒ den sportlichen Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen ‒ in ihr Angebot mit auf. Nun informierte das Finanzamt wie folgt zum Thema E-Sport: „Sollte in einem Sportverein eine E-Sports Abteilung im ideellen Bereich und mit dem Zweck ,Förderung des Sports' angesiedelt sein UND werden für E-Sports ideelle Mittel (z. B. Fördergelder, Mitgliedsbeiträge, Spenden) verwendet, handelt es sich um eine Mittelfehlverwendung, die die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben kann. Nähere Informationen dazu erteilt Ihnen gerne Ihr zuständiges Finanzamt.“