Aktuell: Training in Schleswig-Holstein möglich


Die Vereine aus dem Bereich des Hamburger Fußball-Verbandes, die nicht auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern in Schleswig-Holstein in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn beheimatet sind, können ab sofort ihr Training unter Auflagen wieder aufnehmen. Dies teilten die Verantwortlichen des Schleswig-Holsteinischen Fußball-Verbandes auf ihrer Internet-Seite mit.


Hier der Wortlaut der Mitteilung:

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Auflagen möglich

Nach Rücksprache mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) können wir erfreulicherweise mitteilen, dass die Wiederaufnahme des Fußball-Trainingsbetriebs ab heute unter Auflagen wieder möglich ist.

In der Ersatzverkündung der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 erklärt die Landesregierung, dass ab dem heutigen 4. Mai 2020 öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden können:

> der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
> der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
> insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
> Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
> eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
> Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
> weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Die Landesregierung erklärt darüber hinaus: Eine Differenzierung nach Sportarten erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von anderthalb Metern dauerhaft nicht unterschritten wird. (Diese Angaben der Landesregierung finden Sie hier unter dem Punkt „Dürfen einzelne Sportler Sportanlagen im Freien nutzen?“)

Da in der Ersatzverkündung der Landesverordnung von der „Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten“ die Rede ist, haben wir uns am heutigen Montag bei den zuständigen Stellenexplizit erkundigt, ob ein Fußball-Trainingsbetrieb unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands und der weiteren Bedingungen möglich ist. Dies wurde bestätigt.

Wir freuen uns, dass unseren Vereinen somit die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Sportlerinnen und Sportlern einen Trainingsbetrieb anbieten zu können, bitten Sie aber nachdrücklich, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.

Die Sportliche Leitung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands hat ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen erarbeitet. Sobald dieses Konzept freigegeben wird, werden wir es den Vereinen umgehend zukommen lassen, um damit bei einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs behilflich zu sein.“

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