Aktuell: Zehn Vereine müssen zahlen


Dem Zufallsprinzip nach überprüfte der Hamburger Fußball-Verband die Unterlagen mehrerer Vereine in Bezug auf ihre Online-Passantragsstellung. Zehn Klubs wurden daraufhin wegen Verstößen nach der Rechts- und Verfahrensordnung zur Zahlung von teilweise empfindlich hohen Geldstrafen verurteilt.

Bei allen zehn Vereinen wurde über die zu ahndenden Verstöße eine Gesamtstrafe gebildet, die grundsätzlich mit 60 Prozent der Summe der Einzelstrafen festgesetzt wurde. Die eine Hälfte dieser Strafe müssen die jeweiligen Vereine sofort begleichen. Die andere Hälfte der Strafe wird nur erlassen, wenn alle festgestellten Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Verwaltungsentscheidung behoben worden sind.

Die Strafen im Einzelnen:

VfL Lohbrügge:
Gesamtstrafe 8.500 Euro, festgesetzt auf 5.100 Euro, sofort zu zahlen sind 2.550 Euro.

SV Tonndorf-Lohe:
Gesamtstrafe 2.000 Euro, festgesetzt auf 1.200 Euro, sofort zu zahlen sind 600 Euro.

SV Halstenbek-Rellingen:
Gesamtstrafe 1.900 Euro, festgesetzt auf 1.140 Euro, sofort zu zahlen sind 570 Euro.

FC Süderelbe:
Gesamtstrafe 2.500 Euro, festgesetzt auf 1.500 Euro, sofort zu zahlen sind 750 Euro.

UH-Adler:
Gesamtstrafe 2.200 Euro, festgesetzt auf 1.320 Euro, sofort zu zahlen sind 660 Euro.

Düneberger SV:
Gesamtstrafe 900 Euro, festgesetzt auf 540 Euro, sofort zu zahlen sind 270 Euro.

SV Eidelstedt:
Gesamtstrafe 900 Euro, festgesetzt auf 540 Euro, sofort zu zahlen sind 270 Euro.

SC Teutonia 10:
Gesamtstrafe 200 Euro, festgesetzt auf 120 Euro, sofort zu zahlen sind 60 Euro.

TSV Sasel:
Gesamtstrafe 200 Euro, festgesetzt auf 120 Euro, sofort zu zahlen sind 60 Euro.

SC Victoria Hamburg;
Gesamtstrafe 100 Euro, festgesetzt auf 60 Euro, sofort zu zahlen sind 30 Euro.

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