Lotto-Pokal: Abbruch soll am 4. Juni beschlossen werden

Der FC Eintracht Norderstedt steht vor seinem vierten Start im DFB-Vereinspokal. Nachdem der Klub von der Ochsenzoller Straße sich 2016, 2017 und 2020 jeweils als Gewinner des Hamburger Pokals sportlich für die Erste Hauptrunde des DFB-Pokals qualifiziert hatte, wird er nun aller Voraussicht nach von den Verantwortlichen des Hamburger Fußball-Verbandes als Hamburger Regionalligist mit dem besten Punkte-Quotienten gemeldet. Darauf läuft jedenfalls alles hinaus, nachdem das HFV-Präsidium am Donnerstagabend tagte und entschied, dass auf dem Verbandstag am Freitag, 4. Juni der Abbruch des Lotto-Pokal-Wettbewerbs der Serie 2020/2021 beschlossen werden soll.

Ebenfalls wurde entschieden, dass der Verbandstag digital stattfinden soll, was HFV-Präsident Dirk Fischer in der Mitteilung wie folgt begründete: „Natürlich hätten wir gerne eine Präsenzveranstaltung durchgeführt, um auch den direkten Kontakt mit unseren Mitgliedern zu haben. Allerdings hält das HFV-Präsidium in einer Zeit, in der viele Mitglieder noch nicht geimpft werden konnten, es immer noch Ansteckungsgefahren gibt und unsere Mitglieder nicht auf die Plätze dürfen, es für eine falsche Entscheidung, eine Präsenzveranstaltung mit so vielen Menschen durchzuführen. Die gemachten Erfahrungen beim außerordentlichen Verbandstag und bei den Fachversammlungen haben gezeigt, dass das technisch auch mit allen Diskussionen und Abstimmungen gut durchführbar ist.“

Zum Beschluss über die Beendigung der Pokalwettbewerbe hieß es: „Das HFV-Präsidium hat am 6. Mai beschlossen, dass es einen Antrag zur Beendigung der Pokalwettbewerbe im Lotto-Pokal der Herren-, Frauen-, A-Junioren und B-Mädchen sowie im Holsten-Pokal der Saison 2020/2021 auf dem HFV-Verbandstag geben wird.“ Dieser Antrag wird lauten: „Der HFV-Verbandstag möge folgenden Beschluss fassen: Die Pokalspielwettbewerbe im Lotto-Pokal der Herren-, Frauen-, A-Junioren, B-Mädchen und im Holsten-Pokal des Spieljahres 2020/2021 werden mit heutigem Datum (4. Juni) beendet. Müssen für die Teilnahme am DFB-Vereinspokal oder an anderen Pokalwettbewerben des DFB oder NFV teilnehmende Mannschaften gemeldet werden, so werden diese gemäß Paragraph 24 Abs. 2 HFV-Spielordnung vom jeweiligen spielleitenden Ausschuss gemeldet.“

Diesen Antrag begründeten die HFV-Entscheidungsträger wie folgt: „Die Pokalwettbewerbe können bis zum Saisonende (30. Juni) nicht mehr zeitgerecht beendet und somit auch keine Pokalsieger auf sportlichem Weg ermittelt werden. Der Zeitraum, der bis zum Saisonende zur Verfügung steht, damit für die Mannschaften eine entsprechende Vorbereitungszeit nach der langen Spielpause besteht und die in dem jeweiligen Pokalwettbewerb noch ausstehenden Spiele / Pokalrunden, reicht für die Fortführung und Beendigung der Pokalwettbewerbe bis zum 30. Juni nicht aus.“

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