
Aus aktuellem Anlass (siehe unten verlinkten Bericht über den Hamburger Oberligisten HSV Barmbek-Uhlenhorst) fragte SportNord noch einmal beim Norddeutschen Fußball-Verband nach, ob ein Kunstrasenplatz für die Regionalliga ausreichend ist, wenn der Regionalligist beziehungsweise der Aufstiegsanwärter nur über einen solchen Platz verfügt. Die Antwort von Jürgen Stebani (Spielausschussvorsitzender des Nord-FV) war klar und eindeutig: „Wenn denn eine entsprechende Abnahme seitens des Nord-FV die vor allem sicherheitstechnischen Bedingungen erfüllt, spricht nichts gegen einen Kunstrasenplatz!“
In der Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbandes heißt es dazu unter „Paragraph 9, Beschaffenheit von Platzanlagen“:
„(1) Meisterschafts- und Aufstiegsspiele werden auf Rasenplätzen oder vom Landesverband zugelassenen Kunstrasenplätzen ausgetragen. Die zuständigen Ausschüsse können Ausnahmen zulassen.“
Im Klartext heißt dies, dass, sofern die sicherheitstechnischen Bedingungen (unter anderem Zäune, getrennte Zugänge und ausreichend Toiletten) erfüllt sind, auch ein Kunstrasenplatz als feste Heimspielstätte für einen Regionalligisten infrage kommt. Von Interesse könnte dies auf lange Sicht nicht nur für Barmbek-Uhlenhorst, das in seinem neuen Stadion an der Dieselstraße bekanntermaßen auf Kunstrasen spielt, sondern auch für den SV Lurup sein, der an der Vorhornstraße aktuell ebenfalls eine neue Heimspielstätte mit einer großen Tribüne und zwei Kunstrasenplätzen erhält. Und vielleicht sollten auch die Verantwortlichen von Altona 93 bei ihren Plänen für den Neubau eines Stadions einen Kunstrasenplatz in Erwägung ziehen, da dessen Pflege- und Instandhaltungskosten deutlich geringer sind als die eines Rasenplatzes.
Eintracht Norderstedt hatte den TSV Schilksee am 6. Februar zum Regionalliga-Punktspiel auf seinem Kunstrasenplatz an der Ochsenzoller Straße empfangen und mit 2:1 geschlagen. Dies war allerdings nur mit einer Sondergenehmigung des Nord-FV möglich, weil dieser Platz eigentlich nicht alle geforderten Sicherheitsbedingungen erfüllt. Ein Spiel beispielsweise gegen den VfB Oldenburg, der im Gegensatz zu Schilksee vermutlich von zahlreichen Anhängern nach Norderstedt begleitet worden wäre, hätte deshalb sehr wahrscheinlich nur im Edmund-Plambeck-Stadion, nicht aber auf dem daran angrenzenden Nebenplatz ausgetragen werden dürfen.