Aktuell: HFV gibt Auf- und Abstiegsmodus für Saison 2022/2023 bekannt


Nach dem Wirrwarr, den es im Mai und Juni um die Auf- und Abstiegsmodalitäten nach dem Aufstiegsverbot für den Landesliga-Mester Niendorfer TSV II, dem Landesliga-Verzicht des HSV Barmbek-Uhlenhorst II und der Nichtmeldung des SV Vorwärts 93 Ost für die Bezirksliga gab, hat der Spielausschuss des Hamburger Fußball-Verbandes nun für die Saison 2022/2023 genauere Formulierungen vorgenommen. Der Auf- und Abstiegsmodus für Herren, Alte Herren, Senioren und Super-Senioren wurde am Mittwoch, 27. Juli und damit kurz vor dem Start in die neue Serie auf „hfv.de“ veröffentlicht. Hier finden Sie, liebe Leser, den Wortlaut der Neufassung:

 

„Gemäß 3.4 der Durchführungsbestimmungen veröffentlicht der Spielausschuss hiermit den Auf- und Abstiegsmodus der Herren, Alte Herren, Senioren und Super-Senioren. Die jeweiligen Auf- und Absteiger werden nach Wertung aller Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse und der Regionalliga-Aufstiegsrunde ermittelt. Für den Fall, dass eine Spielzeit nicht regulär beendet werden kann, gelten die Durchführungsbestimmungen entsprechend.

Entsprechend §16 (1) Spo dürfen grundsätzlich nicht mehrere Mannschaften eines Vereins in der selben Staffel spielen.

Für die Spielklassen Landesliga bis Kreisklasse B gilt:

Ein Aufstiegsrecht bzw. ein Anrecht auf weiter freiwerdende Plätze für die Staffel einer nächsthöheren Spielklasse entfällt für Mannschaften, deren Verein im folgenden Spieljahr bereits in allen Staffeln dieser Spielklasse vertreten ist. Das Aufstiegsrecht geht dann in allen Staffeln auf die nächstplatzierte Mannschaft dessen Verein über, der noch nicht in allen Staffeln der nächsthöheren Spielklassen vertreten ist. Das Recht zur Teilnahme an möglichen Entscheidungsspielen in der Landesliga sowie das Anrecht auf den Aufstieg aufgrund freiwerdender Plätze in der nächsthöheren Staffel, geht automatisch auf den Nächstplatzierten der jeweiligen Staffel bzw. auf die nächstplatzierte Mannschaft gem. Quotientenregelung über, dessen Verein noch nicht in der höheren Spielklasse in allen Staffeln vertreten ist..

Für alle Staffeln im Herren-Bereich (ausgenommen die Herren-Oberliga) und im Ü-Bereich (Alte Herren, Senioren, Super-Senioren) gilt: Der Staffelmeister hat Aufstiegspflicht. Sollte ein Staffelmeister der Aufstiegspflicht nicht nachkommen, gilt dies als Unsportlichkeit und die Mannschaft beginnt im folgenden Spieljahr in der untersten Spielklasse. Ein Verzicht auf den Aufstieg, hat keinen Einfluss auf die Wertung der Spiele der Mannschaft in dem Spieljahr. Dadurch ggf. freiwerdende Plätze, werden im neuen Spieljahr mit zusätzlichen Aufsteigern belegt.

Für alle Spielklassen gilt:

Ergibt sich aus dem Abstieg einer höheren Mannschaft die Situation, dass mehrere

Mannschaften eines Vereins in der selben Staffel spielen würden, steigt die niedrigere Mannschaft automatisch in die nächsttiefere Spielklasse ab. Die Anzahl der Regelabsteiger aufgrund der letzten Tabellenplätze dieser Spielklasse reduziert sich dadurch um die Anzahl der Mannschaften, die zwangsweise absteigen müssen. Auf die Wertung der einzelnen Spiele hat der zwanghafte Abstieg keinen Einfluss.

HERREN-LEISTUNGSKLASSEN

Oberliga Hamburg

Aufstieg siehe 3.4.1 DBest

Abstieq

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die vier letzten Tabellenplätze belegen, steigen in die Landesliga ab.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.

Die vorgegebene Staffelstärke von 18 Mannschaften soll nicht erhöht werden.

Landesliga

Aufstieg

Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die Oberliga Hamburg auf (zwei Regelaufsteiger). Sollte ein Meister eine Mannschaft eines Vereins sein, der bereits mit einer höheren Mannschaft im folgenden Spieljahr in der Oberliga Hamburg spielt, geht das Aufstiegsrecht auf den nächstplatzierten Verein der betreffenden Staffel über, der im folgenden Spieljahr in der Oberliga Hamburg nicht mit einer Mannschaft vertreten ist.

Anrecht auf weitere, in der Oberliga Hamburg freiwerdende Plätze haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Landesliga-Staffeln von Vereinen, die im folgenden Spieljahr in der Oberliga Hamburg nicht bereits mit einer Mannschaft vertreten sind. Ist eine Entscheidung zwischen den Tabellenzweiten beider Staffeln notwendig, werden gem. § 20 (3) Spo Entscheidungsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischen Platz ausgetragen. Zur Entscheidung mit Beteiligung von Mannschaften, die nicht Tabellenzweite sind (z.B. Zweitplatzierter der Hansa-Staffel gegen Drittplatzierten der Hammonia-Staffel), wird gem. § 20 (3) Spo ein Spiel im einfachen Modus möglichst auf neutralem Platz durchgeführt.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, hat sich der entsprechende Gegner qualifiziert und steigt in die Oberliga Hamburg auf.

In Spieljahren, die in einem geraden Kalenderjahr beginnen, hat der Vertreter der

Hammonia Staffel im ersten Spiel Heimrecht. In Spieljahren, die in einem ungeraden

Kalenderjahr beginnen, hat der Vertreter der Hansa Staffel im ersten Spiel Heimrecht.

Das Hinspiel soll am Dienstag/Mittwoch ca. 10 Tage nach dem letzten Spieltag stattfinden. Das Rückspiel am darauffolgenden Wochenende. Die beteiligten Vereine können sich im gegenseitigen Einvernehmen auf andere Termine einigen.

Abstieq

Die Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze belegen, steigen in die Bezirksliga ab. Zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die RegelStaffelgröße von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, sind die

Mannschaften, die sich auf dem jeweils nächstletztem Tabellenplatz befinden. Kommen für die Ermittlung eines weiteren Absteigers zwei Mannschaften beider Landesliga-Staffeln in Frage, so findet gem. § 20 (3) Spo ein Entscheidungsspiel auf möglichst neutralem Platz statt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.

Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften soll nicht erhöht werden.

Bezirksliga

Aufstieg

Die jeweiligen Meister der Bezirksliga-Staffeln steigen in die Landesliga auf (vier Regelaufsteiger).

Anrecht auf weitere in der Landesliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten der Bezirksligen entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Landesliga auf.

Abstieg

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die drei letzten Tabellenplätze belegen, steigen in die Kreisliga ab, zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die RegelStaffelgröße von 16 Mannschaften in der nächsten Serie zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.

Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften soll nicht erhöht werden.

Kreisliga

Aufstieq

Die jeweiligen Meister        Kreisliga-Staffeln steigen in die Bezirksliga auf (acht Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Bezirksliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Bezirksliga auf.

Abstieq

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die drei letzten Tabellenplätze belegen, steigen in die Kreisklasse ab, zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die RegelStaffelgröße von 16 Mannschaften in der nächsten Serie zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.

Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften soll nicht erhöht werden.

Kreisklasse

Aufstieg

Die jeweiligen Meister der Kreisklassen-Staffeln steigen in die Kreisliga auf (acht Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Kreisliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Kreisliga auf.

Abstieq

Die Vereine, die nach          letzten Spieltag die zwei letzten Tabellenplätze belegen, steigen in die Kreisklasse B ab, zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die RegelStaffelgröße von 16 Mannschaften in der nächsten Serie zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.

Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften soll nicht erhöht werden.

Kreisklasse B

Aufstieg

Die jeweiligen Meister der Kreisklassen-B-Staffeln steigen in die Kreisklasse auf (sieben Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Kreisklasse freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Kreisklasse auf.

In der Staffel, in der Eintracht Fuhlsbüttel spielt, steigt bei einer Meisterschaft von Eintracht Fuhlsbüttel der Zweitplatzierte in die Kreisklasse auf.

Gleiches gilt, wenn Eintracht Fuhlsbüttel ein Aufstiegsrecht über die Quotientenregelung erhält (siehe 3.4.0 DBest), diese geht dann auf die nächstplatzierte Mannschaft über.

ALTE HERREN OBERLIGA BIS BEZIRKSLIGA

Die Staffeln der Alte Herren Oberliga und Alte Herren Landesliga sind auf jeweils 12 Mannschaften festgelegt. Die unterste Spielklasse kann von der Regelung abweichen.

Alte Herren Oberliga

Die beiden Tabellenersten spielen in einem Entscheidungsspiel um die Hamburger Alte Herren-Meisterschaft.

Der Sieger der Hamburger Alte Herren-Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für den NE-v Ü 32 Cup.

Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer zugesprochen werden, qualifiziert sich auch die im Entscheidungsspiel unterlegene Mannschaft für den NFV Ü 32 Cup.

Die jeweils beiden Tabellenletzten der zwei Staffeln steigen in die Alte Herren Landesliga ab.

Alte Herren

Die jeweiligen Meister             Alte Herren Landesliga-Staffeln steigen in die Alte Herren Oberliga auf (vier Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Alte Herren Oberliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Alte Herren Oberliga auf.

Die jeweils beiden Tabellenletzten der vier Staffeln steigen in die Alte Herren Bezirksliga ab.

Alte Herren Bezirksliga

Die jeweiligen Meister der Alte Herren Bezirksliga-Staffeln steigen in die Alte HerrenLandesliga auf (vier Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Alte Herren Landesliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Alte Herren Landesliga auf.

SENIOREN OBERLIGA BIS BEZIRKSLIGA

Die Staffeln der Senioren Oberliga und Senioren Landesliga sind auf jeweils 12 Mannschaften festgelegt. Die unterste Spielklasse kann von der Regelung abweichen.

Senioren Oberliga

Die beiden Tabellenersten spielen in einem Entscheidungsspiel um die Hamburger Senioren Meisterschaft.

Der Sieger der Hamburger Senioren Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für den NFV Ü 40 Cup. Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer zugesprochen werden, qualifiziert sich auch die im Entscheidungsspiel unterlegene Mannschaft für den NFV Ü 40 Cup.

Die jeweils beiden Tabellenletzten der zwei Staffeln steigen in die Senioren Landesliga ab.

 

Senioren

Die vier Tabellenersten steigen in die Senioren Oberliga auf (vier Regelaufsteiger).

Anrecht auf in der Senioren Oberliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Senioren Oberliga auf.

Die jeweils beiden Tabellenletzten der vier Staffeln steigen in die Senioren Bezirksliga ab.

Senioren Bezirksliga

Die Tabellenersten jeder Staffel steigen in die Senioren Landesliga auf.

Anrecht auf in der Senioren Landesliga freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Senioren Landesliga auf.

SUPER-SENIOREN OBERLIGA BIS KREISKLASSE

Die Staffeln der Super-Senioren Oberliga, Super-Senioren Landesliga und der SuperSenioren Bezirksliga sind auf jeweils 12 Mannschaften festgelegt. Die unterste Spielklasse kann von der Regelung abweichen.

Super-Senioren Oberliga

Der Sieger der Hamburger Super-Senioren Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für den NE-v Ü 50 Cup.

Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer zugesprochen werden, qualifiziert sich auch der Tabellenzweite für den NFV Ü 50 Cup.

Der Tabellenletzte (11. Platz in der Spielzeit 2022/2023) steigt in die Super-Senioren Landesliga ab.

Super-Senioren

Die beiden Tabellenersten steigen in die Super-Senioren Oberliga auf.

Anrecht auf in der Super-Senioren Oberliga freiwerdende Plätze haben die nächstplatzierten Mannschaften der Tabelle.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Super-Senioren Oberliga auf.

Der Tabellenletzte (13. Platz in der Spielzeit 2022/2023) steigt in die Super-Senioren Bezirksliga ab.

Super-Senioren Bezirksliga

Der Tabellenerste steigt in die Super-Senioren Landesliga auf.

Anrecht auf in der Super-Senioren Landesliga freiwerdende Plätze haben die nächstplatzierten Mannschaften der Tabelle.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Super-Senioren Landesliga auf.

Der Tabellenletzte steigt in die Super-Senioren Kreisklasse ab.

Super-Senioren Kreisklasse

Der Tabellenerste steigt in die Super-Senioren Bezirksliga auf.

Anrecht auf in der Super-Senioren Bezirksliga freiwerdenden Plätze haben die nächstplatzierten Mannschaften der Tabelle.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Super-Senioren Bezirksliga auf.

Alle Neumeldungen werden in der untersten Liga der Super-Senioren eingeteilt.

 Redaktion
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