Aktuell: 28 Anträge wurden bewilligt |
23.11.2020![]() „Weitere Anträge in der Prüfung und Bewilligung, weitere Vereine haben mit der Antragsstellung begonnen“, hieß es zudem auf der facebook-Seite des HSB. Der Nothilfefonds Sport II war Anfang November vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen worden, um Sportvereinen einen finanziellen Ausgleich für die wegen der Corona-Beschränkungen erlittenen Verluste zahlen zu können. Anträge auf Zuschüsse aus dem Nothilfefonds Sport II sind bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail zu stellen. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e.V. können ihren Antrag online unter https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe einreichen. Anbieter von Rehabilitationssportgruppen richten ihren Antrag unter dem Stichwort „Nothilfe Sport II“ an den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V. (mail@brs-hamburg.de). Alle übrigen Antragssteller wenden sich an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (poststelle@sportamt.hamburg.de). Die entsprechenden Formulare werden auf Anforderung bereitgestellt. Link: SportNord-Bericht vom 15.11.2020 über die erste Woche des Corona-Nothilfefonds Sport II Kommentare zum Artikel: Twittern zurück Druckversion |